Nonne findet 20-Euro-Schein und bringt ihn zur Polizei
Prerow / Lesedauer: 2 min

In Prerow auf dem Darß (Vorpommern-Rügen) hat eine ehrliche Finderin am Montag einen Geldschein auf der Straße gefunden und zur Polizei gebracht. Die 53-jährige sei eine Nonne aus dem Landkreis Hof in Bayern und habe den Zwanziger am Straßenrand gefunden, wie eine Sprecherin der Polizei am Dienstag mitteilte.
Auf der Polizeistation sei der Schein dann mit einem Beleg, der sogenannten Niederschrift, entgegengenommen worden. Ganz im Sinne einer Gläubigen habe die Frau dann gesagt, dass dies ihre gute Tat für den Tag sei.
Bargeld einfach behalten?
Das Fundrecht sorge bei einigen Findern gelegentlich für Verunsicherung, so die Polizeisprecherin weiter. Die Sparkasse erklärt auf ihrer Internetseite die Rechtslage in solchen Fällen so: „Sobald Sie das Geld eines anderen finden, besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem eigentlichen Besitzer. Zumindest, wenn Ihr Fund einen Wert von zehn Euro übersteigt.” Dies gelte auch, wenn ein gefundener Gegenstand mehr als zehn Euro wert ist – also etwa eine Brille oder ein Smartphone.
Die Sparkasse formuliert dazu folgenden Merksatz: „Beträge bis zehn Euro dürfen Sie behalten. Genauso Gegenstände, die bis zehn Euro wert sind.”
Die Sprecherin der Polizei erklärt dazu abschießend: „Generell sollten alle Fundsachen, die Sie an sich nehmen, beim nächsten Fundbüro oder bei der Polizei anzeigen werden. Falls Sie dies nicht tun, kann der Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt sein, was eine Geldbuße oder in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.”
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