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Ostsee-Pipeline

Nord Stream 2 verliert vor Gericht

Düsseldorf / Lesedauer: 3 min

Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 fühlt sich „in unzulässiger Weise diskriminiert” und wollte seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Dieses wies die Beschwerde jedoch ab.
Veröffentlicht:25.08.2021, 15:49

Von:
  • dpa
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Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden. Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am Mittwoch ab (Aktenzeichen VI-3 Kart 211/20 [V]). Damit unterliegt die Firma aktuellen EU-Regeln und muss ihr Geschäft entflechten. Eine weitreichende Bedeutung für die Öffentlichkeit hat das Urteil nicht – es ging zum Beispiel nicht darum, ob und wann die Pipeline in Betrieb genommen werden darf.

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Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Ab diesem Datum gilt eine geänderte EU-Gasrichtlinie, die unter anderem Vorgaben für die Entflechtung von Gaslieferanten und Pipelinebetreibern sowie bei der Kostenregulierung macht.

Leitung fertig gestellt oder nicht?

Mit der Änderung EU-Gasrichtlinie hat die EU-Kommission, innerhalb der das Pipeline-Projekt heftig umstritten ist, einen Hebel in der Hand, um Nord Stream 2 empfindliche Auflagen zu erteilen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen – anders als bisher beim russischen Staatskonzern Gazprom und seiner Pipeline Nord Stream 2. Ein Betreiber muss Konkurrenten die Nutzung der Leitung gegen Gebühr erlauben, legt die Richtlinie fest. Für bereits bestehende Leitungen und Projekte sollten Ausnahmen möglich sein – sofern dies genehmigt wird. Doch genau das geschah im Fall von Nord Stream 2 nicht.

Die Bundesnetzagentur hatte den Antrag der Nord Stream 2 AG auf eine Freistellung von der Regulierung abgelehnt. Aus ihrer Sicht war die Gasleitung bis Mai 2019 noch nicht fertiggestellt. Die Nord Stream 2 AG hingegen argumentierte, dass die Leitung aus wirtschaftlicher Sicht schon fertiggestellt gewesen sei. Damals seien bereits unumkehrbare Investitionsentscheidungen für das Milliardenprojekt gefallen oder bereits in der Umsetzung gewesen. Rund zwei Drittel der Pipeline waren zum Zeitpunkt der Änderung der EU-Gasrichtlinie ebenfalls schon gebaut.

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Die Vorsitzende Richterin Anne-Christin Frister gab der Netzagentur Recht. Die Pipeline sei damals nicht vollständig errichtet und damit nicht im Sinne des Gesetzes fertiggestellt gewesen. Es gehe um „eine physisch vollständig errichtete oder nahezu vollständig errichtete Leitung”.

Nord Stream 2 sieht sich diskriminiert

In der Auseinandersetzung kann die Nord Stream 2 AG noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Firma teilte mit, man werde die Gerichtsentscheidung auswerten und „zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren”.

Weiter hieß es: „Die Nord Stream 2 AG hält daran fest, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise diskriminiert wird, da alle anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben, nach der geänderten Gasrichtlinie die Möglichkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung haben.” Nach Ansicht von Nord-Stream-2-Chef Matthias Warnig wurde die EU-Gasrichtlinie explizit geändert, um dieser Pipeline doch noch Steine in den Weg legen zu können, wie er im April 2019 sagte. Im Nachhinein, lange nach dem Baustart des Projekts und den aufwendigen Planungen, die dem vorausgingen, die Spielregeln zu ändern, könne als Diskriminierung gewertet werden, wenn nur Nord Stream 2 davon betroffen wäre.