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Verfassungsgericht urteilt

NPD-Fraktion scheitert mit Klage gegen Landtag

Greifswald / Lesedauer: 1 min

Rund 45 000 Euro sind nach Auffassung des Landtags unrechtmäßig an die NPD-Fraktion geflossen. Der Landtag kürzte die Zuschüsse. Nun hat das Landesverfassungsgericht eine Klage der NPD-Fraktion als unzulässig zurückgewiesen.
Veröffentlicht:26.02.2015, 13:57

Von:
  • dpa
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Die NPD-Landtagsfraktion ist vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gegen die Einbehaltung von Fraktionsgeldern gescheitert. Das Gericht wies am Donnerstag in Greifswald die gegen Landtag und Landtagspräsidentin gerichtete Klage als unzulässig zurück. Es fehle an einer hinreichenden Darlegung, dass die Einbehaltung von Fraktionszuschüssen eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte darstelle, erklärte das Gericht.

Zwischen November 2011 und Januar 2013 waren nach Angaben des Landtags rund 45 000 Euro unberechtigt an den Bruder des NPD-Abgeordneten Tino Müller geflossen. Daraufhin kürzte die Landtagspräsidentin nach einer Prüfung die Zuschüsse entsprechend. „Der Landtag ist weiter von der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens überzeugt“, sagte Landtagssprecher Dirk Lange.

Nächster möglicher Schritt: Verwaltungsgericht

Die NPD-Fraktion kann nach Angaben des Landesverfassungsgericht nun das Verwaltungsgericht anrufen. Es handle sich um einen Anspruch, der über das Abgeordnetengesetz geregelt wird.

Die NPD-Fraktion sieht sich wegen der einbehaltenen Gelder in den Monaten Februar bis Juni 2014 in ihren Rechten verletzt. Für die Parlamentsarbeit bekommt die NPD im Schweriner Landtag jährlich rund 1,6 Millionen Euro inklusive der Abgeordneten-Diäten.