Rechtsextremes Internetforum

Prozess gegen "Thiazi"-Betreiber beginnt

Rostock / Lesedauer: 2 min

Im Prozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte an der rechtsextremen Internet-Vereinigung „Thiazi” beginnt am Landgericht Rostock die Hauptverhandlung. Den Angeklagten droht Haft.
Veröffentlicht:02.07.2019, 12:28
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  • Author ImageCarina Göls
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Am Landgericht Rostock müssen sich ab 11. Juli zwei mutmaßliche Betreiber des ehemals größten deutschen rechtsextremen Internetforums „Thiazi” verantworten. An diesem Tag (10 Uhr) beginnt die Hauptverhandlung gegen Peter Marko B. (50) und Daniela M. (46) wegen Beteiligung an der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Darüber informierte am Dienstag Hansje Eidam, Pressesprecherin des Landgerichtes Rostock. Die beiden Berliner Angeklagten sollen zwischen 2011 und 2012 das Web Forum „Thiazi” betreut haben.

Es soll sich um ein „bedeutendes rechtsextremistisches Web Forum in deutscher Sprache mit breiter Öffentlichkeitswirkung” gehandelt haben. „Unter anderem soll das Forum den Holocaust leugnende Inhalte sowie verbotene Musikalben größeren Umfangs enthalten haben”, so die Sprecherin. Laut Staatsanwaltschaft sind in dem inzwischen geschlossenen „Thiazi-Forum” mehr als 30.000 Benutzer organisiert gewesen. Da eine Registrierung für die Nutzung nicht erforderlich gewesen sei, läge die tatsächliche Nutzerzahl sogar weit darüber.

Bis zu fünf Jahre Haft

„Der Kopf der kriminellen Vereinigung Klaus Werner R. ist bereits am Ende Im Oktober 2015 durch das Landgericht Rostock wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung in 3 rechtlich zusammenhängenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden”, die Sprecherin. In einem zweiten Prozess wurden im April 2018 Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Sechs weitere Verhandlungstage bis zum 20. August sind im aktuellen Prozess angesetzt. Wann das Urteil zu erwarten ist, dazu konnte die Sprecherin noch keine Angaben machen. Das hänge vom Prozessverlauf ab. Für die Beteiligung an der Bildung einer kriminellen Vereinigung kann das Gericht Haft bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängen.