Schlägerei

Reizgas-Duell in Rostocker Einkaufszentrum

Rostock / Lesedauer: 2 min

Zwei Besucher des Einkaufszentrums haben Ärger mit dem Sicherheitsdienst bekommen. Ein Messer und Reizgas sind dabei zum Einsatz gekommen.
Veröffentlicht:16.10.2022, 09:32
Aktualisiert:16.10.2022, 12:29

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Zu einer Schlägerei zwischen mehreren Männern ist es am Samstagabend gegen 18.35 Uhr im Rostocker Einkaufszentrum Warnowpark im Stadtteil Lütten-Klein gekommen. Beteiligt waren unter anderem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und zwei Besucher.

Nach ersten Erkenntnissen hatten ein 19-jähriger und ein 22-jähriger Deutscher im Warnowpark Alkohol getrunken. Der Sicherheitsdienst sprach daraufhin die beiden Männer an und bat darum dieses zu unterlassen. Dieser Aufforderung kamen beide nicht nach, so dass ihnen gegenüber ein Hausverbot durch den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ausgesprochen wurde.

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Schlägerei nach Hausverbot

Der Aufforderung das Gebäude zu verlassen folgten die Männer nicht. Stattdessen griff der 19-Jährige den Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst an, was dieser mit einem Kopfstoß abwehren konnte. Daraufhin zog der 19-Jährige ein Messer und ging auf den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu.

Sein inzwischen hinzugekommener Mitarbeiter setzte zur Abwehr des Angriffs Pfefferspray ein. Der andere 22-jährige Mann zog daraufhin ebenfalls ein Reizstoffsprühgerät und sprühte in Richtung der Sicherheitsmitarbeiter.

Durch das versprühte Reizgas und den Kopfstoß eines Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes gegen den 19-jährigen Angreifer wurden alle handelnden Personen leicht verletzt.

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Tatverdächtige polizeibekannt

Beide Tatverdächtige sind polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung getreten und waren erheblich alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 19-Jährigen einen Wert von 2,06 Promille und beim 22-Jährigen einen Wert von 1,93 Promille.

Nach einer durchgeführten Blutprobenentnahme im Uniklinikum Rostock wurden beide Männer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Diese müssen sich nun unter anderem wegen des Hausfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung strafrechtlich verantworten.