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Meinungsfreiheit

Rostocker Polizist wegen Islamkritik bei Facebook vor Gericht

Rostock / Lesedauer: 3 min

Wegen islamkritischer Äußerungen wurde ein Polizist von Kollegen angezeigt. Zwei Mal wurde der Fall vor Gericht verhandelt - am Ende gab es einen Freispruch.
Veröffentlicht:14.10.2021, 13:52

Von:
  • Stefan Tretropp
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Ein Polizeibeamter aus Rostock ist am Amtsgericht der Hansestadt am Donnerstag vom Vorwurf, ein religiöses Bekenntnis beleidigt zu haben, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 53-jährigen Björn M., Schichtführer im Dierkower Polizeirevier, wegen einer angeblich islamfeindlichen Äußerung angeklagt.

Dem Beamten wurde zur Last gelegt, auf seinem privaten Facebook-Profil ein Titelbild des Autors Akif Pirinci eingestellt zu haben, das angeblich geeignet ist, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Laut Staatsanwaltschaft veröffentlichte Björn M. vom 9. Januar 2015 bis zum 4. November 2019 das Zitat „Der Islam gehört zu Deutschland wie Scheiße auf den Esstisch“. Hierdurch, so die Meinung der Staatsanwaltschaft, soll der Polizeibeamte zum Ausdruck gebracht haben, dass er „hinter der den Islam herabsetzenden und abqualifizierenden Äußerungen stand“.

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In erster Instanz hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl (40 Tagessätze) mit der Begründung, dass die Äußerung eben nicht den öffentlichen Frieden störe, abgelehnt. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Beschwerde, man hätte einen „hinreichenden Tatverdacht“ erkannt. Auf der Anklagebank ließ Björn M. über seinen Anwalt mitteilen, dass der Vorwurf unberechtigt sei. Durch das Teilen des Zitats habe er den politischen Islam kritisiert und eben nicht die Weltanschauung oder die Glaubensrichtung an sich.

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Der Angeklagte habe zudem ein Kunstwerk des Autos Pirinci eingestellt: „Das betrifft die Kunstfreiheit, es handelt sich um eine Metapher in einer Satire.“ Laut Verteidigung müsse so etwas toleriert werden, sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht. Die Forderung: Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah eine persönliche Identifikation mit dem Zitat als bestätigt an und dass damit der öffentliche Frieden gestört würde.

Private Facebookprofile von Polizeibeamten werden überwacht

Das geforderte Strafmaß: Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Euro. Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich frei. Das Teilen der Äußerung sei „von der Meinungsfreiheit gedeckt“. Das Gericht sah eine andere Bedeutung des Zitats als die Staatsanwaltschaft. „Gemeint ist die Kritik an der Integration vom Islam in Deutschland und das ist zulässig“, begründete die Richterin.

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Die Kammer sehe keine Beschimpfung und auch keine Störung des öffentlichen Friedens. „Es gibt keinen Bezug zu Glaubensinhalten, das islamische Bekenntnis ist nicht tangiert“, so die Richterin. Zudem ist das Zitat „nicht die eigene Schöpfung“ des Polizisten. Gefahren durch den Facebook-Post für die Wirklichkeit, zum Beispiel ein Gewaltaufruf, habe es ebenfalls nicht gegeben. „Die Schwelle ist nicht ansatzweise überschritten“, hieß es abschließend.

Deshalb erfolgte der Freispruch aus Rechtsgründen. Laut Verteidigung brachte den Fall die Polizei selbst ins Rollen, durch das „Social-Media-Monitoring“. Dabei überwachen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums die Profile ihrer Beamten. Dabei fiel das Facebookprofil von Björn M. negativ auf. Anzeige wurde erstattet, das Innenministerium eingeschaltet und ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten auf den Weg gebracht.