Zähe Verhandlungen
Schärfere Regeln gegen Wölfe? Bisher ist das nur Wolfsgeheul
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Carsten Korfmacher
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben gemeinsam mit dem Bund die Arbeit an einem bundesweit einheitlichen Wolfsmanagementplan aufgenommen. In einer Telefonkonferenz erarbeitete Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) mit ihren Länderkollegen aus Schwerin und Dresden, Till Backhaus (SPD) und Thomas Schmidt (CDU), diese Woche einen ersten Entwurf eines Kriterien- und Maßnahmenkatalogs zum Wolfsabschuss und eines bundesweit einheitlichen Wolfsmanagementplans.
Dies bestätigte das Schweriner Landwirtschaftsministerium, ohne Einzelheiten zu nennen. „Über den Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart, man arbeitet noch an einer gemeinsamen Position“, teilte das Ministerium mit.
Ist der strenge Schutz noch notwendig?
Es ist wahrscheinlich, dass sie sich derzeit noch an Einzelheiten zu drei weiteren Punkten abarbeiten, bezüglich derer früher schon eine grobe Einigung bestand. Erstens sollen Weidetierhalter stärker entlastet werden. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass Kosten, die Nutztierhaltern für Präventionsmaßnahmen und im Schadensfall entstehen, im größtmöglichen Umfang erstattet werden“, sagte MV-Agrarminister Backhaus. Maßnahmen zur Vorbeugung von Wolfsangriffen, wie das Errichten von Schutzzäunen, sollen nach dem neuen Plan zu 100 Prozent gefördert werden.
Zweitens forderte der sächsische Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt, dass „angesichts der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation dringend jährlich neu bewertet werden“ muss, „ob der strenge Schutz für den Erhalt der Gesamtpopulation noch erforderlich und gerechtfertigt“ sei.
Brandenburg hat schon eine Wolfsverordnung
Drittens soll die Einführung eines gemeinsamen Wolfsmonitorings in Deutschland und Polen geprüft werden, um eine bessere Beurteilung des Erhaltungszustandes des Wolfes zu ermöglichen.
Als erstes Bundesland überhaupt hat Brandenburg bereits 2017 eine eigene Verordnung zum Umgang mit Problemwölfen erlassen. Seit Anfang 2018 ist in der Mark der Abschuss von Wölfen im Notfall erlaubt. Bevor in Brandenburg ein Wolf erlegt werden darf, müssen zunächst Präventivmaßnahmen durchgeführt werden. Fruchten diese nicht, kann ein Abschuss beantragt werden, der dann vom Potsdamer Landesamt für Umwelt organisiert wird.