Berufsverbot gekippt

Schweinezüchter Straathof darf weitermachen

Magdeburg / Lesedauer: 2 min

Wegen wiederholter Verstöße gegen den Tierschutz wollte der Kreis Jerichower Land nicht weiter zusehen - und verbot Schweinezüchter Straathof bundesweit die Tierhaltung. Möglicherweise zu schnell.
Veröffentlicht:17.04.2015, 19:27
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  • Author Imagedpa
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Der umstrittene Züchter Adrianus Straathof darf wieder Schweine halten. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg kippte in einem Eilverfahren einen anderslautenden Beschluss der Vorinstanz, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Zur Begründung erklärte die Kammer, es sei nicht sicher, dass das Verbot bei einer genauen gerichtlichen Prüfung Bestand haben werde. Allein eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sei nicht ausreichend, bereits jetzt praktisch ein Berufsverbot zu verhängen.

Straathof ist europaweit einer der größten Schweinezüchter. Nach Angaben eines Sprechers der Gruppe produzieren die Betriebe allein in Deutschland rund 1,2 Millionen Ferkel pro Jahr. In vielen Orten gibt es Kritik an den Großbetrieben. "Es geht nicht darum, zu triumphieren, aber wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt", sagte Straathof-Sprecher Dietrich von Gumppenberg. "Der Rechtsstaat funktioniert."

Straathof legt Funktion als Geschäftsführer ab

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch, dass Straathof inzwischen in allen Betrieben seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben hatte und die Unternehmen mittlerweile Bevollmächtigte für Fragen der Tierhaltung haben. Daher seien keine konkreten Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter - gemeint ist der Tierschutz - zu befürchten. In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern seien bei Kontrollen auch keine so schwerwiegenden Verstöße festgestellt worden, dass sie eine derart gravierende Maßnahme rechtfertigen könnten.

Der Landkreis Jerichower Land hatte gegen Straathof Ende vergangenen Jahres wegen Verstößen gegen den Tierschutz ein bundesweit gültiges Tierhaltungsverbot verhängt. Dagegen war Straathof vorgegangen. Allein im Jerichower Land hielt er mehrere Zehntausend Schweine.

Die Breite der Kastenstände für die Sauen

Das Hauptsacheverfahren um das Tierhaltungsverbot ruht derzeit beim Verwaltungsgericht Magdeburg. Hintergrund ist, dass beide Parteien sich bei einer mündlichen Verhandlung einverstanden zeigten, erst eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg zu einer Einzelfrage der Schweinehaltung abzuwarten. Dabei geht es um die Breite von sogenannten Kastenständen für die Sauen. Die rechtlichen Vorgaben dazu sind in den Bundesländern unterschiedlich. Wann es hier zu einer Entscheidung kommt, ist unklar.

Die Grünen in Sachsen-Anhalt äußerten sich kritisch zu der Gerichtsentscheidung. "Wie soll der Schutz der Tiere gewährleistet werden, wenn Straathof erst einmal weiterhin der Bestimmer und Entscheider bleiben kann?", fragte die Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking in einer Mitteilung. "Jetzt müssen die Tiere weiter leiden, bis im Hauptsacheverfahren endgültig zum Verbot entschieden wird. Und diese Entscheidung kann viele Jahre dauern, wenn Straathof durch alle Instanzen klagt."