Corona-Regeln

Schwesig verkündet Quarantäne-Regeln für Reisen über Weihnachten

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Stück für Stück werden die Corona-Lockerungen zu Weihnachten wieder eingeengt. Wer an den Feiertagen Menschen außerhalb der Kernfamilie besucht, soll unter Umständen in Quarantäne.
Veröffentlicht:18.12.2020, 16:52
Aktualisiert:06.01.2022, 21:30

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Reisen aus Mecklenburg-Vorpommern in andere Bundesländer werden über die Feiertage zwar nicht Verboten, aber mit Auflagen versehen. Wer Freunde oder Angehörige außerhalb der Kernfamilie über Weihnachten besucht, muss danach unter Umständen in Quarantäne. Das hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitagnachmittag bekannt gegeben. Zuvor hatte sich das Kabinett damit befasst, wie die Regelungen aussehen sollen.

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Reisen als Treiber der Pandemie

Schwesig begründet den Anstieg der Corona-Fallzahlen mit Pendelsituationen in andere Bundesländer, etwa von der Seenplatte nach Brandenburg. Berufliche Reisen müssten aber im Interesse der Wirtschaft und der Arbeitnehmer weiterhin möglich seien. „Vor allem die Mobilität ist ein Treiber der Pandemie. Deswegen ist es wichtig, dass wir alle unsere Mobilität einschränken", so Schwesig. Beim reinen Appell wollte sie es aber nicht belassen.

Reisen innerhalb von MV seien weiterhin möglich, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Nach MV kommen dürften für private Besuche nur Mitglieder der jeweiligen Kernfamilie. Diese Regeln würden in den kommenden Tagen verstärkt kontrolliert.

Zehn Tage Quarantäne

Für Reisen von MV in andere Bundesländer gebe es kein grundsätzliches Verbot. Wer allerdings in ein innerdeutsches Hochrisikogebiet fahre, müsse anschließend in Quarantäne, sofern der Besuch nicht der Kernfamilie gilt. Definiert sind Hochrisikogebiete als Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200. Die Quarantäne gelte für zehn Tage, nach fünf Tagen könne man sich durch einen negativen PCR-Test befreien lassen.

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Soziale und verfassungsrechtliche Gründe

Dass sich Erleichterungen auf Kontakte zur Kernfamilie begrenzen, begründete Schwesig mit einer Abwägung. Aus epidemiologischer Sicht müsse man alle Kontakte gleich behandeln. „Wir halten hier aber Ausnahmen aus sozialen und verfassungsrechtlichen Gründen für geboten”, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig verwies darauf, dass es eine ähnliche Regelung bereits im Herbst gegeben habe. Im Zuge von Streitigkeiten vor Gericht, wurde diese aber nach wenigen Tagen wieder außer Kraft gesetzt.

Kritik vom Bürgerbeauftragten

Der Vorstoß der Landesregierung hatte sich in den vergangenen Tagen bereits angedeutet. Noch am Donnerstag hatte der Bürgerbeauftragte des Landes, der CDU-Mann Matthias Corne, Kritik an dem Vorhaben geäußert. Er halte eine Ungleichbehandlung der Menschen für rechtlich fragwürdig. „Wer keine Kernfamilie hat, oder wem Kontakte zu anderen Menschen wichtiger sind, dem würden so zusätzliche Hürden gesetzt. Menschlich enge Bindungen kann es auch außerhalb der Kernfamilie geben. Man kann doch zugestehen, dass sie in der Weihnachtszeit gelebt werden dürfen. Andere Beschränkungen gelten ja ohnehin“, sagte Crone.

Schwesig wies diese Kritik am Freitag mit barschen Worten zurück. Natürlich würde man solche Beschlüsse auch rechtlich abwägen. Zudem sei es nicht vermittelbar, wenn Geschäfte und Restaurants schließen müssen, es aber keine Schutzvorkehrungen bei Reisen in Hochrisikogebiete gebe.