Coronavirus

Sind Umzüge und Bootsausflüge in MV noch erlaubt?

Schwerin / Lesedauer: 3 min

Umzüge, Fahren zum Zweitwohnsitz, Ausflüge mit dem Boot: Was ist in Zeiten der Corona-Krise noch erlaubt und was nicht? Hier antwortet der Nordkurier auf Leserfragen.
Veröffentlicht:29.03.2020, 07:54
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Von:
  • Author ImageRalph Sommer
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Können unsere Kinder uns zu Ostern besuchen?

Generell appelliert die Landesregierung, gegenwärtig auf Verwandtenbesuche zu verzichten, um das Virus nicht in die Familien zu tragen (siehe Video unten). Allerdings ist ein Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Großeltern, Enkel) laut Innenministerium derzeit noch möglich. Mehrere Oberbürgermeister und Landräte kritisieren dies. Deshalb soll am Wochenende eine gemeinsame Telefonkonferenz verbindliche Klarheit in dieser Frage schaffen. Kurz danach Erklärung gab es schon wieder Gegenwind aus dem Landkreis Rostock.

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Ich wohne in Hamburg und darf meine Zweitwohnung in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufsuchen. Erlässt mir das Land jetzt die Zweitwohnsitzsteuer?

Bei der Zweitwohnsitzsteuer handelt es sich um eine kommunale Abgabe. Deshalb erhebt nicht das Land, sondern die betreffende Kommune diese Aufwandsteuer. Besitzer von Zweitwohnungen müssten sich also gegebenenfalls an die Bürgermeister wenden.

Darf ich mit meinem Boot auf die Gewässer?

Grundsätzlich ja, solange die Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Auch Angeln und Paddeln ist erlaubt – mehrere Personen auf einem Motorboot oder Floß dagegen nicht. Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften und Schleusen ist nicht oder nur eingeschränkt möglich.

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Bei mir steht Ende April ein Umzug innerhalb der Stadt Neustrelitz an. Darf dieser stattfinden, und kann ich Helfer in Anspruch nehmen?

Es sind nur Umzüge – auch aus einem anderen Bundesland – zugelassen, die unaufschiebbar sind. Das ist dann der Fall, wenn die alte Wohnung gekündigt ist und man zu diesem Zeitpunkt umziehen muss. Bei der Reise nach Mecklenburg-Vorpommern ist als Nachweis die Kündigung der alten Wohnung wie auch der Mietvertrag der neuen Wohnung mitzuführen. Ein privater Umzug ist nur mit Helfern aus dem häuslichen Umfeld erlaubt. Das heißt: Die Familie und die Wohngemeinschaft darf helfen, andere Freunde und Bekannte nicht. Einem Umzug durch ein Unternehmen, das sich an die Hygienestandards halten muss, steht nichts entgegen.

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Was wird aus meinem Tier, wenn ich in Quarantäne bin?

Eine Trennung vom Tier oder dessen Quarantäne werden vorerst nicht empfohlen. Freigängerkatzen dürfen also weiter nach draußen. Hundehalter in Quarantäne sollten junge, gesunde Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte bitten, ihre Vierbeiner auszuführen. Der Gassigeher sollte aber Haus oder Wohnung nicht betreten. Vor der Übergabe des Tieres an der Haustür sollte sich der Infizierte gründlich die Hände waschen. Zum Spazieren sollte der Gassigeher möglichst eine eigene Hundeleine mitbringen.

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