Vermieter warnen
Solarboom – Wild-West auf Balkonien?
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Jörg Spreemann
Die Großvermieter in Mecklenburg-Vorpommern warnen vor „Wild-West in Balkonien”. Angesichts des Booms sogenannter Balkonkraftwerke stellte der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) klar, dass bauliche Veränderungen üblicherweise der Zustimmung des Vermieters bedüfen. „Die Installation einer Fotovoltaikanlage ist eine bauliche Veränderung. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin oder des Mieters zustimmt oder nicht”, erklärte am Mittwoch VNW-Direktor Andreas Breitner.
Deutschland – das Land der Bastler
Deutschland sei auch ein Land der Bastler und Tüftler. „Balkonkraftwerke gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte”, sagte Breitner.
Besonders problematisch werde es, wenn bei der Anbringung der Fotovoltaikanlage die Hausfassade inklusive der Dämmung beschädigt werde, so der VNW-Direktor. „Dadurch können erhebliche Rückbaukosten entstehen, die der Verursacher zu tragen hat.“ Am Balkon angebrachte Solarzellen könnten auch versicherungsrechtliche Probleme verursachen. „Wer haftet, wenn herabfallende Bauteile Menschen verletzen oder an anderen Gegenständen Schäden verursachen?“, fragte Breitner. „Ich würde nicht darauf wetten, dass die eigene Hausrats- oder Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.”
Der VNW vertritt nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686 000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.
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