Gesetzentwurf
Sozialministerin nimmt Wohlfahrtsverbände an die kurze Leine
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Awo-Affäre, DRK-Vetternwirtschaft, Luxus-Kita auf Mallorca, fragwürdige Verstrickungen zwischen Ehrenamt und privatwirtschaftlichen Interessen – die Sozialverbände in MV stehen seit fast drei Jahren im Fokus der Öffentlichkeit und produzieren Negativschlagzeilen. Als mit der Caritas vor einem Jahr ein Sozialverband die Flucht nach vorne antrat und sich bedingungslose Transparenz auf die Fahnen schrieb, machte sich auch MV-Sozialministerin Stefanie Drese auf den Weg und kündigte ein Wohlfahrtsgesetz an.
Mittlerweile ist aus der nackten Ankündigung der SPD-Politikerin ein erster Referentenentwurf geworden. Konkret: Aus dem Sozialministerium gibt es inhaltliche Eckpunkte, die „sowohl im politischen Raum als auch kommunalen Vertretern und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege vorgestellt“ worden sind. Deutlich wird anhand der Eckpunkte, dass die Ministerin die Sozialverbände an die Kandare nehmen möchte. So wird es künftig „klare Regelungen für die Nachweis- und Berichtspflichten“ geben. Mit anderen Worten: Die Sozialverbände müssen auflisten, wofür sie ihr Geld konkret einsetzen.
Und: Die Sozialverbände können das Geld, das sie aus den Händen des Staates kassieren, nicht mehr nach einem undurchsichtigen Verteilungsschlüssel aufteilen, der nur einem begrenzten internen Kreis zugänglich ist. „Durch ein Finanzierungsmodell mit einem deutlich hergeleiteten Sockel- und Aufstockungsbetrag sollen Vorabsprachen unterbunden werden“, schwächt die Ministerin die bisherige Machtposition der Sozialverbände.
Awo, DRK und Co. müssen Ziele offen legen
In diese neue politische Richtung passt auch Dreses Forderung nach dem Aufbau einer Förderdatenbank und einer Transparenzdatenbank. Dadurch erhalten Bürger Einsicht in die Zuwendungsvergabe, im Gegenzug müssen Awo, DRK und Co. offen legen, welche Ziele sie verfolgen. „Das Land verantwortet und kontrolliert diese Datenbanken“, machte Drese unmissverständlich klar. Ab einer Zuwendungssumme von 25.000 Euro erhalten Sozialverbände das Geld erst, wenn auch eine „entsprechende Eintragung in der Transparenzdatenbank erfolgt ist“.
Gleichzeitig möchte das Sozialministerium mit einer Neustrukturierung der Beratungslandschaft – nach dem Vorbild des Landkreises Vorpommern-Greifswald – die kommunale Sozialplanung stärken. „Doppelstrukturen sollen verhindert, Finanzierungssicherheit geschaffen werden“, formulierte Drese forsch.