Verwahrentgelt

Sparkasse Vorpommern führt Negativzins für Privatkunden ein

Greifswald / Lesedauer: 3 min

Die Sparkasse Vorpommern hat eine Höchstgrenze für Sparkonten eingeführt, gleichzeitig gilt für Girokonten oberhalb dieser Grenze ein neues Verwahrentgelt.
Veröffentlicht:25.01.2022, 11:29
Aktualisiert:25.01.2022, 15:15

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Die Sparkasse Vorpommern hat zu Wochenbeginn für Privatkunden eine Höchstgrenze für Spareinlagen eingeführt. Nach Angaben von Vorstandschef Ulrich Wolff dürfen Alleinstehende maximal 50.000 Euro auf Sparkonten bunkern, für Paare gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Diese Spargrenzen würden bei künftig anstehenden Kundengesprächen in so genannten Rahmenvereinbarungen festgeschrieben, sagte er. Bei Kunden, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung höhere Beträge auf Sparkonten haben, würden diese geduldet.

Gleichzeitig werde für Girokonten oberhalb dieser Grenzen ein so genanntes Verwahrentgelt von 0,5 Prozent festgeschrieben. Davon seien etwa zehn Prozent der Kunden der zweitgrößten Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Verursacher für die Verschärfungen ist aus Sicht des Vorstandschefs die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die ihrerseits für Einlagen von Banken einen Strafzins von 0,5 Prozent verlange. Derzeit müsse die Sparkasse Vorpommern jährlich rund zehn Millionen Euro an solchen Strafzinsen an die EZB zahlen.

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AGB besser nicht ignorieren

Gleichzeitig fordert die Sparkasse in einer großangelegten Brief- und Mailaktion alle rund 200.000 Kunden auf, neu gefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie einer geänderten Preisliste zuzustimmen. Das sei die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr, so Wolff. Das Gericht hatte die bisher von allen Banken und Sparkassen verfolgte Praxis für rechtswidrig erklärt, Änderungen von Geschäftsbedingungen oder Preisen automatisch durchzusetzen, wenn Kunden nicht aktiv ihre Zustimmung verweigert haben.

Nutzer des Online-Banking sollen die AGB auf elektronischem Weg erhalten, alle anderen Privat- und Firmenkunden werden per Post kontaktiert. „Wir bitten unsere Kunden deshalb darum, in den nächsten Tagen Schreiben ihrer Sparkasse per Post oder über unser Online-Banking nicht zu ignorieren und möglichst gründlich zu lesen”, so Wolff.

„Wir sichern unseren Kunden bis Ende 2023 eine Preisgarantie zu”, erklärte der Vorstandschef. Laut Übersicht müssen die Kunden damit rechnen, dass die Gebühren für Girokonten um zwei Euro auf 4,99 Euro erhöht werden. Das Online-Banking bleibt den Angaben zufolge unangetastet.

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Rechtliche Auseinandersetzung steht erst am Anfang

Die Sparkassenkunden in Vorpommern haben rund einen Monat Zeit, den neuen AGB zuzustimmen, bevor danach eine weitere Aufforderungen erfolgen werden. „Die Zustimmung ist Basis für unsere Geschäftsbeziehung in der Zukunft. Ohne Zustimmung müssen wir uns schlimmstenfalls auch von Kunden trennen”, sagte Wolff. Er nannte als mögliches Datum den 1. Juni als Termin, nach dem erste Kündigungen ausgesprochen werden könnten, falls die Zustimmung bis dahin nicht erteilt wurde.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beobachtet nach eigenen Angaben aufmerksam die Preispolitik der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute. „Gerade wer auf dem Land lebt und sich nicht auf das Online-Banking stützen kann, hat wenig Auswahlmöglichkeiten”, sagt Finanzexperte Stefan Tietz. Er sieht zunächst keine rechtliche Handhabe gegen vereinbarte Sparobergrenzen. Allerdings sei es zweifelhaft, ob Strafzinsen auf Guthaben, die auf Girokonten liegen, rechtlich zulässig seien. Erste Urteile deuteten daraufhin, dass Richter eher zugunsten der Kunden entscheiden. Die rechtliche Auseinandersetzung darüber stehe erst am Anfang.