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Lobby-Affäre

SPD-Herausforderer fordert Rücktritt von Philipp Amthor

Greifswald / Lesedauer: 3 min

In einem Offenen Brief fordert SPD-Bundestagskandidat Erik von Malottki den Rücktritt von Philipp Amthor (CDU). Beide treten im Herbst gegeneinander im selben Wahlkreis an.
Veröffentlicht:11.06.2021, 19:55

Von:
  • Nordkurier
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Nach der sogenannten Maskenaffäre im Bundestag sollen für Abgeordnete künftig strengere Regeln gelten. Das Parlament beschloss am Freitag einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Strafen bei Bestechung verschärft, die Annahme von Geldern verbietet und die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausweitet.

Anlässlich des Beschlusses forderte SPD-Bundestagskandidat Erik von Malottki aus Greifswald den derzeitigen Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor (CDU) in einem Offenen Brief zum Rücktritt von seinem Bundestagsmandat auf. Von Malottki tritt gegen Amthor im Wahlkreis 16 zur Bundestagswahl im Herbst an.

Malottki: „Amthor-Gesetz” ein Armutszeugnis

Von Malottki wirft dem CDU-Mann wegen der im letzten Jahr bekanntgewordenen Lobbyismus-Affäre weiterhin Korruption vor, auch wenn Amthors Verhalten zwischenzeitlich von verschiedenen Stellen für nicht rechtswidrig erklärt wurde. Von Malottki sieht dessen unbenommen weiterhin offene Fragen zu Amthors Rolle bei dem US-amerikanischen Unternehmen „Augustus Intelligence”.

Philipp Amthor habe einen großen Anteil daran, dass dieses Gesetz nun verabschiedet worden sei, denn es sei „seine korrupte Lobbyarbeit" gewesen, „die den Stein ins Rollen gebracht hat, um die Transparenzregeln für Abgeordnete im Deutschen Bundestag auszuweiten und um den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung” für Mandatsträger zu verschärfen, so Malottki. Er bezeichnet das Gesetz deshalb als „Amthor-Gesetz“ und nennt es ein Armutszeugnis für „unseren regionalen Bundestagsabgeordneten. Er muss dafür endlich Verantwortung übernehmen und zurücktreten.“

Aus Sicht des SPD-Politikers von Malottki habe der Bundestag die damaligen Tätigkeiten für Augustus Intelligence nun für illegal erklärt. Von Malottki weiter: „Ein Abgeordneter, dessen Verhalten durch den Bundestag nachträglich für illegal erklärt worden ist, kann unsere Region nicht länger im Bundestag vertreten!”

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Bestechung von Abgeordneten gilt künftig als Verbrechen

Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen oder Personen, die Abgeordnete bestechen, auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Damit gilt Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen.

Verboten wird außerdem von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag. Erlaubt bleiben Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit zum Beispiel in Vereinen. Abgeordnete dürfen auch keine Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mehr annehmen.

Offenlegung von Aktienoptionen wie in Amthos Fall

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher liegt die Jahresgrenze bei 10.000 Euro. Halten Bundestagspolitiker Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, müssen diese ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden, bisher waren es 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Philipp Amthor erhielt mehr als 2.500 Aktienoptionen von Augustus Intelligence sowie einen Direktorenposten, dazu bekam er Reisen bezahlt. Nach der Veröffentlichung der Details erklärte er im Juni 2020 seine Nebentätigkeit für beendet, gab die Aktienoptionen zurück und bezeichnete sie als „Fehler“.

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