Fahrlässige Körperverletzung
Strafantrag nach Corona-Impfpanne in Stralsund
Stralsund / Lesedauer: 1 min

dpa
Nach der Corona-Impfpanne in einem Stralsunder Pflegeheim Ende Dezember liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein erster Strafantrag vor. Aus der Reihe der Geimpften sei mittlerweile ein solcher Antrag eingegangen, sagte der Sprecher der Stralsunder Staatsanwaltschaft, Martin Cloppenburg, am Mittwoch.
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Zuvor hatten nur Anzeigen zweier nicht betroffener Menschen gegen einen Arzt vorgelegen, der acht Mitarbeitern des Pflegeheims etwa die fünffache Dosis eines Impfstoffs gegen das Sars-CoV-2-Virus gespritzt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Strafantrag ist normalerweise Voraussetzung für eine Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann diese auch ohne derartige Anträge erfolgen.
Betroffene in Krankenhaus eingeliefert
Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, müsse sich laut Staatsanwaltschaft noch zeigen. Das Verfahren könne sich noch länger hinziehen – auch coronabedingt. Denkbar sei auch eine vorzeitige Einstellung, sollte sich etwa herausstellen, dass die Betroffenen keine ungewöhnlichen Beschwerden hätten.
Nach dem Vorfall waren vier der Betroffenen vorsorglich ins Krankenhaus gebracht worden. Nach wenigen Tagen waren jedoch alle wieder entlassen worden. Einige hatten danach noch von Schmerzen und Schwellung an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, allgemeiner Schwäche und leichtem Schwindel berichtet.