Grausame Videos
Tiere zur Lustbefriedigung totgetrampelt
Schwerin / Lesedauer: 3 min

Lutz Reuter
„Animal Crushing” – hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich nicht etwa ein kurzweiliges Computerspiel, sondern grausame Tötungen von Tieren zur Befriedigung pornografischer Gelüste. Bereits vor einigen Jahren ist es deshalb zu ersten Verurteilungen in Deutschland gekommen. Wie aktuelle Auskünfte des Schweriner Innenministeriums jetzt zeigen, werden derartige Videos seit geraumer Zeit auch von Tierquälern in Mecklenburg-Vorpommern gedreht.
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So geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervor, dass in den vergangenen sechs Jahren 15 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wurden, „die einen erkennbaren Bezug zu 'Animal-Crushing-Videos' aufzeigen.”
Nach einer Erläuterung der Tierrechtsorganisation Peta handelt es sich bei diesen Videos um „extrem gewaltvolle Pornografie, in der Tiere zur Luststeigerung und sexuellen Befriedigung auf grausame Weise verbrannt, zerstückelt oder getötet werden.” Dabei würden oftmals Kleintiere wie Mäuse, Hamster und Meerschweinchen „mit Schuhen oder barfuß zertreten oder anderweitig gequält”, heißt es weiter. Welche Tierarten auf diese Weise in Mecklenburg-Vorpommern zu Tode gequält wurden, wie viele es waren und welche Strafen verurteilte Täter erhalten haben, verrät die Statistik der Polizei nicht.
164 Tierhaltungsverbote in MV angeordnet
Aus juristischer Sicht werden beim Erstellen solcher Videos laut Innenministerium zwei Straftaten begangen: Zum einen, nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, die „Tötung ohne vernünftigen Grund, Zufügen länger anhaltender oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen”. Zum anderen, nach Paragraf 184a des Strafgesetzbuches, die „Herstellung und Verbreitung pornografischer Inhalte, die Gewalttätigkeiten von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben”.
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Beides kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. In einem Fall in Bayern entschied sich das Würzburger Amtsgericht Ende März für eine Geldstrafe. Zur Zahlung von 7200 Euro wurde dort übereinstimmenden Medienberichten zufolge eine Frau verurteilt, die mehrere dutzend Mäuse mit Stiefeln, High-Heels oder Ballerinas zu Tode getreten hatte.
Auch nicht gefilmte Fälle von Tierquälereien geraten in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig in die Schlagzeilen und lösen bei vielen Lesern großes Entsetzen aus. Nicht selten fordern einige dann ein lebenslanges Tierhalteverbot für die Täter. Laut Innenministerium haben die Veterinärämter im Land seit dem Jahr 2000 „mindestens 164 Tierhaltungsverbote angeordnet.”
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Allerdings kann ein Täter ein solches Verbot offenbar mit dem Umzug in einen anderen Landkreis umgehen. Wie das Innenministerium weiter erläutert, liegen den zuständigen Tierschutzbehörden „Auskünfte über den Zuzug in den Amtsbereich von Personen, denen gegenüber ein Tierhaltungsverbot angeordnet wurde, [...] nicht vor.”
Der tierschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag, Jens-Holger Schneider sieht darin einen Skandal. „Zieht ein Tierquäler in einen anderen Landkreis um, kann er dort wieder Tiere halten. Hier muss zwingend nachgebessert werden“, fordert er.