Catch & Release

Tierschutzorganisation zeigt Rostocker Rapper Marteria an

Würzburg/Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Rapper sind sicher keine braven Jungs, aber gegen Tiere haben sie gewöhnlich nichts. Deshalb scheint dieser Fall hier ungewöhnlich.
Veröffentlicht:06.07.2017, 09:33
Aktualisiert:05.01.2022, 15:59

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Die Tierschutzorganisation Peta wirft dem aus Rostock stammenden Rapper Marteria Tierquälerei vor und hat ihn angezeigt. In einem aktuellen Video bei Facebook habe er Fische in Todesangst versetzt und ihnen Schmerzen zugefügt. So der Vorwurf.

Was also ist passiert? In dem Video „One Night in Würzburg“ (s. unten) geht Marteria mit einem Fan auf Angeltour. Es ist nicht das einzige Angelvideo auf seiner Facebookseite, an der Peene war er auch schon. Marten Laciny, so der bürgerliche Name von Marteria, angelt offenbar öfter und singt auch darüber.

Überhaupt scheint das Angeln unter Rappern beliebt zu sein, auch Bushido und Sido tun es, haben sich aber jüngst eine Anzeige eingehandelt, weil sie keine Erlaubnis dafür hatten. Darum geht es in Marterias Fall jedoch nicht. In dem Video hält der Rapper einen nach Luft schnappenden Karpfen in die Kamera, bevor er ihn wieder ins Wasser zurücksetzt. Überhaupt werden offenbar alle gefangenen Fische wieder freigelassen, was die Kamera in Szene setzt. Am Abend gibt es Pizza statt Fisch. Das ist im Großen und Ganzen das Video.

Catch & Release kommt aus England

Was Marteria dort macht, nennt sich in Anglerkreisen offiziell Catch & Release, was mit „Fangen und wieder Freilassen“ übersetzt werden kann. Die Fische sollen nicht gegessen werden, es geht primär um den Spaß am Angeln selbst. Der Trend hat seinen Ursprung in England, wo Catch & Release bei Karpfen so etwas wie Volkssport ist. Es geht darum, einen möglichst beeindruckenden Fisch aus dem Wasser zu ziehen, dann wird er wieder freigelassen. Aus England ist der Fall eines Karpfens bekannt, der 40 Jahre alt geworden ist und in seinem Leben an die 100 Mal am Haken hing.

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In Deutschland spaltet Catch & Release allerdings die Anglerschaft. Die einen fragen, was das soll. Wenn der Fisch nicht in die Pfanne komme, könne man es auch gleich sein lassen. Zurücksetzen mache aber dann Sinn, wenn der Fisch untermaßig ist oder so groß, dass er gar nicht mehr schmecke, jedoch als Fressfeind und laichstarker Fisch noch eine wichtige Funktion im Gewässer habe.

Die Befürworter von Catch & Release verweisen auf den Spaß an der Sache, auf das Angeln als Leidenschaft, ohne dass Fische getötet werden.

So argumentiert die Tierschutzorganisation Peta

Die Tierschutzorganisation Peta hält das für eine unerträgliche Verklärung. Wenn Marten Laciny stolz einen nach Luft schnappenden Karpfen in die Kamera hält, dann sei dieser zwar nicht tot, stehe aber gerade Todesängste aus und der Haken, an dem er aus dem Wasser gezogen wurde, habe das Tier verletzt und ihm Schmerzen zugefügt. Das Ganze sei just for fun passiert. Und damit ist der Fall für Peta klar: Der Rapper hat gegen das Tierschutzgesetz (Paragraf 17 Absatz 2 b) verstoßen, das vorschreibt, dass keinem Wirbeltier länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen. Zudem habe der Rapper eine Vorbildfunktion für seine Fans. Wenn er Catch & Release als cool und harmlos präsentiere, gehe das zu weit. Deshalb die Anzeige.

Wie stark die Fische tatsächlich darunter leiden, gefangen und wieder freigelassen zu werden, ist umstritten. Die Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta, Tanja Breining, geht davon aus, dass die Tiere Todesangst, Sauerstoffmangel und Schmerzen erleiden. Der in Deutschland lehrende Professor für Integratives Fischmanagement Robert Arlinghaus argumentiert, dass Fischen die Hirnstrukturen für das bewusste Schmerzempfinden fehlen.

Wie sehr leiden die Fische?

Bleibt die Frage, welcher Auffassung sich die Staatsanwälte und Richter in Deutschland anschließen. Fest steht, dass viele Verfahren wieder zu den Akten gelegt werden. „Die Rechtslage in Deutschland ist leider nach wie vor sehr unklar“, erklärt Rechtsanwalt Marco Niehaus, der die rechtliche Entwicklung in Sachen Catch & Release in Deutschland seit Jahren beobachtet und regelmäßig aus juristischer Sicht kommentiert. Dreh- und Angelpunkt bleibe nach wie vor die durch Juristen nicht zu klärende Frage, ob Fische Schmerzempfinden haben oder im Sinne des Tierschutzgesetzes „Leiden“ erfahren können, sagt der Rechtsanwalt.

Rapper Marteria könnte jedoch noch aus einem anderen Grund juristischer Ärger drohen. In Bayern, wo das Video gedreht wurde, gibt es ein spezielles Landesfischereigesetz, dass das Zurücksetzen maßiger Fische verbietet, es sei denn, es passiert aus strengen Hegegründen. Wer dagegen verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit, so Rechtsanwalt Niehaus.

Ob tatsächlich auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, wird laut Niehaus nun zu klären sein. Es wird darauf ankommen, welche Absichten der Rapper beim Angeln verfolgte und wie die Behörden diese einstufen. Marteria selbst hat sich auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung dazu nicht geäußert.