Übt der Generalstaatsanwalt Druck auf Kritiker aus?
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Der Rabauken-Jäger-Fall scheint Generalstaatsanwalt Helmut Trost sehr zu beschäftigen. Nachdem der Strafrechtsprofessor an der Uni Passau, Holm Putzke, in einem Beitrag der FAZ die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg sowie den Generalstaatsanwalt wegen ihres Vorgehens gegen den Nordkurier kritisiert hatte, fühlte sich Trost gemüßigt, Putzke zu schreiben. Der Kern: Der Chefermittler wollte von Putzke wissen, ob ihn die FAZ korrekt zitiert habe.
Der Professor war zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Generalstaatsanwalt angesichts seines Vorgehens im Rabauken-Fall selbst strafbar gemacht haben könnte: Paragraf 344 des Strafgesetzbuches sehe für die „Verfolgung Unschuldiger“ eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vor. „In der Äußerung des ‚Nordkurier‘-Chefredakteurs liegt offenkundig keine Straftat vor“, so Putzke.
1000 Euro Strafe für das Wort Rabauke
Zum Hintergrund: Nachdem ein Redakteur des Nordkurier einen Waidmann als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet hatte, weil dieser ein totes Reh an der Anhängerkupplung über die B 109 geschleppt hatte, erstattete der Jäger Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hatte das Verfahren zweimal eingestellt und erst nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft vor das Amtsgericht Pasewalk gebracht.
Eine Richterin verhängte eine Geldstrafe von 1000 Euro gegen den Redakteur. Nachdem Nordkurier-Chefredakteur Lutz Schumacher einen kritischen Kommentar unter der Überschrift „Rabauken in Richter-Roben“ verfasst hatte, wurde er von einem Neubrandenburger Staatsanwalt angezeigt. Beide Fälle sorgten für ein bundesdeutsches Medienecho.
Ungewöhnliche Briefe des Staatsanwalts
Er halte beide Verfahren der Justiz gegen Nordkurier-Redakteure nach wie vor für eine „Unverschämtheit“, sagte Putzke am Donnerstag. Dass ihm ein Generalstaatsanwalt in solch einer Angelegenheit dann auch noch schreibe, sei „ausgesprochen ungewöhnlich“. Er fühle sich nicht eingeschüchtert. „Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Journalist, der seine Meinung in einem Beitrag geäußert hat, sich durch solch ein Schreiben eines Generalstaatsanwalts eingeschüchtert fühlt“, sagte Putzke.
Nachdem er Trost geantwortet hatte, habe dieser ihm einen weiteren Brief geschrieben. Es gehe ihm nur darum, die Medienberichterstattung auszuwerten, zitierte Putzke. Dies halte er allerdings nicht unbedingt für die Aufgabe eines Generalstaatsanwalts.
Ministerin Kuder will nichts von dem Brief wissen
Der Trost-Brief sorgte auch im jüngsten Rechtsausschuss des Landtags für Diskussionen. „Ich halte das Schreiben des Generalstaatsanwaltes für einen erstaunlichen Vorgang“, sagte Jürgen Suhr, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Trost habe „sehr dünnhäutig reagiert“. Wenn er davon überzeugt wäre, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und die Generalstaatsanwaltschaft in der Rabaukenaffäre richtig handelten, hätte er Putzkes Äußerung in der FAZ auch einfach stehen lassen können. Trost müsse sich nicht wundern, wenn sein Schreiben von „Herrn Putzke als Ausüben von Druck empfunden“ werde, sagte Suhr.
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) habe im Ausschuss erklärt, sie wisse nichts von dem Trost-Brief. Der Generalstaatsanwalt erklärte laut NDR, sein Schreiben sei nicht als Einschüchterung gemeint gewesen. Er habe nur erfahren wollen, wie der Professor mit seiner „exponierten Äußerung“ zu einer anderen Meinung komme als die Staatsanwälte.