23 Messerstiche
Urteil wegen Totschlags an einem Inder jetzt rechtskräftig
Stralsund / Lesedauer: 1 min

dpa
Das Urteil gegen einen russischen Staatsangehörigen wegen Totschlags an einem Inder in Stralsund ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Stralsund bestätigt und die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Stralsund mitteilte. Der Mann war vor einem halben Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.
Täter schwieg vor Gericht
Nach Auffassung des Gerichts hatte er Heiligabend 2016 einen 42 Jahre alten Mann aus Indien mit 23 Messerstichen in Brustkorb und Oberbauch getötet. Das Opfer war erst sechs Tage später gefunden worden. Das Motiv des damals 35-Jährigen ist unklar.
Der Mann machte vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Da es keine direkten Augenzeugen gab, wurde er anhand von Indizien, unter anderem durch DNA-Spuren, überführt. Der Täter war nach Gerichtsangaben 2013 mit Frau und sechs Kindern aus Tschetschenien nach Deutschland geflohen. Auch das Opfer lebte mehrere Jahre lang in Stralsund.