Leserfragen zur Corona-Regeln
Was ist derzeit noch erlaubt und was nicht?
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Ralph Sommer
Meine Familienangehörigen wohnen auch in Bayern und NRW. Ostern wird immer in MV gefeiert, dann wohnen alle unter einem Dach. Muss dieses Ritual ausfallen?
Vorerst ja. Die Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolutes Minimum herunterzufahren. Besuche sollten jetzt soweit es geht, vermieden werden. Es drohen Abreiseanordnungen durch Polizei und Ordnungsämter.
Wie viele Personen dürfen an Trauerfeiern teilnehmen?
Nach den derzeitigen Vorgaben der Landkreise und der Kirchen dürfen maximal 20 Personen teilnehmen. Der Gesetzgeber empfiehlt Trauerfeiern im engen familiären Kreis. Sollten sich unter den 20 Teilnehmern auch Personen befinden, die nicht zur Familie zählen, wird das in der Regel toleriert, vorausgesetzt, die Mindestabstände werden eingehalten. Die Trauerfeiern finden grundsätzlich nur noch am offenen Grab statt. Gedenkfeiern in privaten Räumen sind untersagt.
Meine Mutti wohnt und arbeitet in Dänemark. Darf ich zu ihr?
Wer in MV wohnt, darf sich auch weiterhin frei bewegen, unter Einhaltung der Auflagen, also nur allein, im Kreis der Angehörigen des eigegen Hausstandes sowie mit maximal einer Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Allerdings hat Dänemark vorerst bis zum 13. April ein Einreisestopp verfügt.
Es gibt für wichtige Gründe Ausnahmeregelungen, über die durch die Grenzbeamten in deren Ermessen entscheiden wird. Normale familiäre Besuche gelten nicht als ein solcher wichtiger Grund. Details hat das Auswärtige Amt der Bundesrepublik auf seiner Internetseite veröffentlicht. Also: Am besten vorher informieren, ehe man sich ein Fährticket kauft.
Darf man schwerkranke Familienangehörige besuchen?
Wenn es darum geht, Familienangehörige, die derzeit vor Ort keine andere Hilfe erfahren, mit dem Nötigsten zu versorgen und zu unterstützen, wird dies in der Regel möglich sein. Ausnahmen können die einzelnen Länder oder Landkreise, etwa im Fall von Quarantänebeschränkungen oder Ausgangssperren aussprechen.
Es ist Heringszeit. Darf ich an der Ostsee noch angeln?
Ja, das ist erlaubt, vorausgesetzt die geltenden Kontakt-Regelungen und der Mindestabstand werden eingehalten. Es handelt sich hier um eine individuelle Freizeitaktivität außerhalb von speziellen Einrichtungen. Geschlossene Einrichtungen dagegen wie Angelteichanlagen sind für den Publikumsverkehr tabu.