Corona-Krise
Was passiert mit den Urlaubstagen in der Quarantäne?
Schwerin / Lesedauer: 3 min

Ralph Sommer
Wir möchten Ende Juni 14 Tage Urlaub in Binz machen. Jetzt haben wir von der neuen Test-App gelesen, die dort genutzt werden kann. Müssen wir dann die dort angebotenen Tests verwenden oder können wir eigene Tests mitbringen? Und wie viele Tests pro Person benötigen wir?
Das Online-Testen per App ist generell kostenlos. Es werden aber keine Tests gestellt. Man muss sich also selbst mit Selbstschnelltests eindecken, am besten bereits vor Urlaubsantritt. Derzeit gilt, dass man im Urlaub in einem Hotel oder einer Pension in Mecklenburg-Vorpommern mit gemeinschaftlich genutzten Räumen alle 72 Stunden einen neuen Negativtest vorweisen muss.
Bei einem 14-tägigen Urlaub wären das also mindestens fünf Tests pro Person. Allerdings benötigt man für die Nutzung vieler Einrichtungen wie Restaurants oder Museen einen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, sodass man also immer noch mit ein paar Tests mehr rechnen muss.
Wir planen einen Urlaub in Schweden. Was müssen wir beachten?
Schweden ist inzwischen nicht mehr Hochinzidenzgebiet, sondern wird nur noch als Risikogebiet eingestuft. Bei der Einreise muss ein Negativtest vorgelegt werden, der nicht älter ist als 48 Stunden. Das entsprechende Zertifikat muss in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache ausgefertigt sein. Im Land darf man sich frei bewegen. Im Nahverkehr und in Geschäften wird das Tragen von Masken empfohlen. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist die digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Zudem muss man einen negativen Test haben, es sei denn, man ist genesen oder vollständig geimpft. Erforderlich ist eine zehntägige Quarantäne, die aber durch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis verkürzt werden kann.
Ich wurde in meinem Urlaub vom Gesundheitsamt in Quarantäne zum Schutz vor Ansteckung geschickt. Ich selbst war nicht erkrankt. Sind meine Urlaubstage jetzt abgegolten oder darf ich die Tage noch in Anspruch nehmen?
Das Gesundheitsamt werde – auch wenn man nicht selbst erkrankt sei – dann eine Quarantäne anordnen, wenn man Kontakt zu einer infizierten Person gehabt habe, sagt advocado-Partneranwalt Nikolai Kröger aus Haiger (Hessen). Geschehe dies während des Urlaubs sei das aber nicht grundsätzlich das Problem des Arbeitgebers.
Das Risiko für sogenannte „urlaubsstörende Ereignisse“ liege nämlich grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber müsse lediglich bei der Gewährung von Erholungsurlaub den Arbeitnehmer von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freistellen. Wie der Arbeitnehmer dann letztlich seinen Urlaub verbringe, sei ihm selbst überlassen, gegebenenfalls eben in Quarantäne zuhause. Fazit: In diesem Fall darf man die Urlaubstage nicht noch einmal in Anspruch nehmen.
Ich habe mich im Ausland mit dem Impfstoff Sputnik impfen lassen. Wird das in Deutschland anerkannt?
Nein, diese Corona-Impfung wird derzeit nicht in Deutschland anerkannt, da der Impfstoff hierzulande noch nicht genehmigt wurde. Geschieht dies, dann gilt man auch mit einer solchen Impfung als geimpft.
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Wir haben diesen Text um 12.02 Uhr aktualisiert.