Garten
Werden Schottergärten jetzt auch in MV verboten?
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Jörg Spreemann
Diese Vorgärten sind pflegeleicht mit Schotter in allen Grautönen, Kieselsteinen und Kies oder auch mit Rindenmulch und Hackschnitzeln bedeckt. Hin und wieder durchbricht in den Vorgärten ein robustes Gewächs oder eine Skulptur das Areal – das ist seit Ende Juli in Baden-Württemberg verboten.
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Mit Blick auf die schwindende Artenvielfalt hat der Stuttgarter Landtag so genannte Schottergärten auf Privatgrundstücken verboten. Die grün-schwarze Landesregierung sieht sich dabei bundesweit als Vorreiter.
„Gärten des Grauen“
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die manchmal auch „Gärten des Grauens“ genannten Flächen auf dem Vormarsch. „Der Trend ist schon bedenklich“, sagt Meike Stelter, Geschäftsführerin des Fachverbands Galabau-MV, mit Blickt auf die Auftragslage für die Firmen der Branche.
Ratgeber: Schottergärten einfach wieder begrünen
Meist in den größeren Städten, aber auch dem Land gebe es inzwischen solche Vorgärten. „Die machen ihren Besitzern wenig Arbeit“, kennt sie eine wichtige Begründung dafür. Noch sei nicht klar, ob die Spitze bei den Schottergärten im Land schon erreicht worden sei.
Das wissen die wenigsten: In Mecklenburg-Vorpommern ist schon jetzt in der Landesbauordnung diese Art von Flächengestaltung untersagt. Laut Paragraf 8 sind „nicht mit Gebäuden überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen“.
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Mehr oder weniger konsequente Kontrollen
Doch die Einhaltung dieses Passus würde in den Kommunen mehr oder weniger konsequent kontrolliert, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin. Minister Till Backhaus (SPD) hatte bei einer Landtagsdebatte im Mai 2019 an die Vernunft der Menschen appelliert, mehr für Insekten zu tun und auf Schottergärten zu verzichten.
„Wir sind sehr dafür, Vorgärten möglichst naturnah zu gestalten, um einem wichtigen Ort für Insektenvielfalt zu schaffen“, sagt Mareike Herrmann, Naturschutzreferentin des BUND in MV. Noch will sie für den Nordosten nicht Alarm schlagen: Noch haben die reinen Steingärten nicht die Oberhand gewonnen“. Sie kann sich vorstellen, in Bebauungsplänen vor Ort festzuschreiben, dass Vorgärten bepflanzt werden müssen.
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Auf die Möglichkeit von Kommunen, entsprechende Satzungen zu erlassen, verweist auch ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Bisher war das in Teilen von Rostock der Fall. Weitergehende gesetzliche Regelungen, etwa nach dem Vorbild von Baden-Württemberg, seien in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht geplant, kündigte er an.
Der Branchenverband Galabau-MV hält wenig von Verboten und setzt bei dem Thema auf Überzeugung und hat eine Kampagne über die Vorteile bepflanzter Vorgärten gestartet.