Woher wussten Caffiers Leute von der Strafanzeige?
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Gabriel Kords
Oberstaatsanwältin Claudia Lange formuliert es so: „Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Anzeige zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat zu entnehmen sind.“ Klartext: Noch hat die Behörde nicht entschieden, ob sie Ermittlungen gegen Lorenz Caffier (CDU) und drei ranghohe Mitarbeiter der Polizei aufnimmt.
Die Anzeige, über die der Nordkurier am Donnerstag berichtet hatte, unterstellt den vier Männern Untreue zulasten des Landes, weil sie Beförderungen innerhalb der Polizei nicht nach Recht und Gesetz betrieben haben sollen. Das Bekanntwerden der Vorwürfe sorgte für Wirbel in Schwerin.
Das Innenministerium hatte die Vorwürfe, die der pensionierte Neubrandenburger Polizeidirektor Siegfried Stang erhoben hat, bereits am Mittwoch zurückgewiesen. „Bei dem Anzeigenerstatter handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des höheren Dienstes der Landespolizei, der es persönlich nicht verwunden hat, es aufgrund von Nichteignung nicht in das Endamt seiner Laufbahn geschafft zu haben“, so Ministeriums-Sprecher Michael Teich.
Anzeige war Innenministerium schon vor Berichten bekannt
Und weiter: „Er ist auch der einzige Beamte, der bereits seit längerem versucht, in diesem Zusammenhang über haltlose Behauptungen und Unterstellungen seine Frustration über die bescheinigte persönliche Ungeeignetheit für ein Spitzenamt der Landespolizei zu kompensieren.“
Bemerkenswert ist nicht nur der Tonfall, in dem sich Teich über Stang äußert – sondern auch die Tatsache, dass die Anzeige dem Innenministerium bereits bestens bekannt war, als der Nordkurier dort danach fragte. Offiziell hätte die Behörde nämlich noch gar keine Kenntnis darüber haben können: Siegfried Stang hatte seine Anzeige nur an die Schweriner Staatsanwaltschaft und eine Kopie an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt, wie er beteuert.
Staatsanwaltschaft: Anzeige wurde nicht an Dritte weitergegeben
Von der Staatsanwaltschaft heißt es: Man habe die Anzeige „selbstverständlich“ nicht an Dritte weitergegeben. Das wäre, bevor überhaupt klar sei, dass ein Verfahren aufgenommen wird, auch sehr sonderbar. Auch die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit: „Die Anzeige ist hier eingegangen, hat unser Haus aber nicht verlassen.“
Das Innenministerium jedenfalls reagierte denn auch entsprechend dünnhäutig auf die Frage, woher es die Anzeige kenne: „Wir haben Kenntnis darüber“, bestätigte Sprecher Teich lediglich auf Nordkurier-Nachfrage noch einmal. Woher und wieso, dazu wollte er keine weiteren Angaben machen.