Nach einem Jahr

Yachthafenresidenz-Prozess geht weiter

Rostock / Lesedauer: 4 min

Der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Rostock um einen möglichen Subventionsbetrug beim Bau der Yachthafenresidenz ahnte es schon: "Die Rechtslage ist äußerst kompliziert und verworren", konstatierte er. Nach einem Jahr ist noch kein Ende in Sicht.
Veröffentlicht:25.12.2014, 09:13
Aktualisiert:05.01.2022, 15:27

Von:
  • Author Imagedpa
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Seit Mitte Januar 2014 wird im Landgericht Rostock dem Investor der Yachthafenresidenz Hohe Düne, Per Harald Løkkevik, der Prozess gemacht. Seit 34 Verhandlungstagen versucht das Gericht Licht ins Dunkel eines möglichen Subventionsbetrugs beim Bau des 100-Millionen-Euro-Komplexes zu bringen. Dutzende Zeugen sind gehört und Anträge eingebracht worden. Geklärt scheint wenig: Zumindest liegen die Einschätzungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander.

Die Worte des Richters zu Prozessbeginn haben sich bewahrheitet: "Die Rechtslage ist äußerst kompliziert und verworren und wird unsere ganze Kapazität mit Beschlag belegen." Sicher scheint nur so viel: Das Urteil, wann immer es fällt, wird in einer Revision überprüft.

Streit um Stenografen

Abseits der komplexen Materie führten Anklage und Verteidigung ein "Gefecht" um Stenografen. Während des Prozesses hatten zwei Stenografen Wort für Wort mitgeschrieben. Sie waren nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft direkt von der Ostsee-Sparkasse (OSPA) angestellt und erhielten pauschal 4000 Euro pro Sitzungstag. Brisant sind die Vorwürfe deshalb, weil gegen den OSPA-Vorstand Frank Berg eine Anklage wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug beim Bau der Yachthafenresidenz anhängig ist.

Løkkevik, der alle Schuld von sich weist, soll das 2002 begonnene Projekt in zwei Einzelvorhaben und zwei Firmen aufgespalten und entsprechende Förderanträge eingereicht haben. Dadurch sei die Förderquote von 35 auf 50 Prozent gesteigert worden, 13,5 Millionen Euro Fördermittel sollen zuviel geflossen sein. Für die Anklage liegt aber auf der Hand, dass es sich bei Hotel und Hafen von Beginn an um ein zusammengehörendes Projekt handelte.

Anklage verweist auf Scheinverträge

Die in den Anträgen gemachten Angaben treffen zu, beharrt die Verteidigung. Sie verweist auf eine vorläufige Erklärung des Gerichts vom März, in der das ähnlich gesehen wird. Gleichzeitig führt sie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Oktober 2014 an, dass es sich bei diesen Angaben nicht um subventionserhebliche Tatsachen handele - Voraussetzung dafür, dass ein Subventionsbetrug vorliegen kann.

Die Staatsanwaltschaft kenne das Urteil, das hat mit dem Fall wenig zu tun, sagt Sprecher Holger Schütt. Denn beim BGH ging es um Anschaffungskosten und nicht um Baukosten wie bei Løkkevik. Und speziell zu Baukosten existiere ein BGH-Urteil vom Mai, das im Sinne der Anklage ist. Zudem sei das Gericht zu seiner Einschätzung vor der Anhörung von Zeugen gelangt, inzwischen seien wesentliche Teile der Anklage bestätigt, ist Schütt sicher. "Klar ist allemal: Man darf in Anträgen nichts verschleiern."

Beim zweiten Anklagepunkt hält das Gericht laut Erklärung von November einen Betrug in Höhe von 4,8 Millionen Euro für möglich. Løkkevik soll Fördergelder, die für den Bau des Hotels und des Hafens bestimmt waren, zum Bau der benachbarten, nicht förderfähigen Wohnsiedlung Tonnenhof verwendet haben. Die Anklage verweist auf Scheinverträge. So sei ein Vertrag über 64 Millionen Euro abgeschlossen und den Banken vorgelegt worden. Tatsächlich sei aber eine Bausumme von 47 Millionen vorgesehen gewesen.

Viele Steuerfragen noch offen

Die Verteidigung widerspricht: Sämtliche Fördermittel seien vollständig für das Hotel verwandt worden und sieht sich in dieser Haltung sogar in Auswertungen der Staatsanwaltschaft bestätigt. Es sei keine Rechnung oder Zahlung bekannt, die die These einer zweckwidrigen Verwendung von Fördermitteln belegt.

Im dritten Komplex geht es um möglichen Sozialversicherungsbetrug beim Betrieb des Hotels. Løkkevik und zwei Mitangeklagte sollen polnische Arbeiter als Schein-Selbstständige beschäftigt haben, ein Schaden von 400 000 Euro sei entstanden. Das Gericht hatte im Februar die Beschäftigung der Polen als Selbstständige bezweifelt. Sie seien wie Arbeitnehmer in den Betriebsablauf des Hotels integriert gewesen. Die Verteidigung verweist darauf, dass alle "vermeintlichen" Fehlbeträge längst ausgeglichen sind. Zudem sei die Rechtslage nicht klar. Es gebe noch eine Vielzahl von komplizierten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen.