Immobilien
Zinsloser Kredit - 34 Millionen Euro für Immobilienbesitzer in MV
Schwerin / Lesedauer: 2 min

Lutz Reuter
Ein gefragtes Angebot in Zeiten hoher Inflation und immenser Baukosten, sollte man meinen: Wer sein Haus oder seine Wohnung modernisieren möchte, kann dafür einen Kredit bis maximal 120.000 Euro vom Landesförderinstitut bekommen, ohne dass dafür Zinsen fällig werden. Obendrein muss davon dank eines so genannten Tilgungsnachlasses ein Viertel gar nicht zurückgezahlt werden.
Auch Maßnahmen für Mietwohnungen werden gefördert
„Wir wollen mit dieser Förderung auch den gestiegenen Baupreisen begegnen und vor allem Familien helfen, die sich Wohneigentum geschaffen haben und dieses nun sanieren wollen“, teilt der zuständige MV–Innenminister Christian Pegel (SPD) mit.
Nach Angaben des Schweriner Innenministeriums gibt es diese Förderung bereits seit drei Monaten in Mecklenburg–Vorpommern. Allerdings wurde sie bisher kaum in Anspruch genommen. Wie eine Ministeriumssprecherin auf Nordkurier–Anfrage mitteilt, haben erst „vier Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum eine Förderung beantragt."
Für 2023 stehen demnach nach wie vor insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. Denn: „Bislang wurden keine Mittel ausgezahlt, ein Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung“, so die Ministeriumssprecherin weiter. Dabei würden die zinslosen Kredite nicht nur für selbst genutztes Wohneigentum, sondern auch für Mietwohnungen vergeben.
Vorranging richtet sich das Angebot an Besitzer von Immobilien, die älter als zehn Jahre sind. Aber auch Maßnahmen an jüngeren Gebäuden werden gefördert, „die der Heizenergieeinsparung dienen, zur Minderung des Treibhausgasausstoßes führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind“, heißt es aus dem Innenministerium. Zudem könnten auch „der Einbau von Smart–Home–Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade– und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ gefördert werden.
Wer den Kredit in Anspruch nehmen möchte, darf ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze wird laut Innenministerium für jedes einzelne Vorhaben individuell ermittelt. Wie viele Immobilienbesitzer insgesamt in Mecklenburg–Vorpommern für die Förderung infrage kommen, ist dem Ministerium nicht bekannt.