StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernZweckentfremdung von Wohnungen soll eingedämmt werden

Airbnb und Co.

Zweckentfremdung von Wohnungen soll eingedämmt werden

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Wohnungsmangel und steigende Mieten sind auch in Ferienorten in MV Thema. Als eine Ursache dort gilt die Vermietung von Wohnungen als Ferienapartments.
Veröffentlicht:01.04.2019, 19:11
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Online-Plattformen wie Airbnb zur Vermietung von Privatwohnungen für Gäste-Übernachtungen sind umstritten – vor allem in Großstädten mit Wohnraummangel. Aber auch Ferienorte in Mecklenburg-Vorpommern sind laut der Regierungskoalition in Schwerin betroffen. CDU und SPD wollen deshalb die Kurzzeitvermietung regulieren, wie aus einem Antrag für die Landtagssitzung nächste Woche hervorgeht. Denn Wohnraum sei zum Wohnen da, betonen sie.

Insbesondere in Rostock-Warnemünde sei die Zweckentfremdung ein Problem, sagte der CDU-Abgeordnete Franz-Robert Liskow. „Auf einschlägigen Portalen werden dort Hunderte Wohnungen angeboten.” Es sei nicht nur so, dass solche Angebote die Wohnungsnot verschärften. „Während zum Beispiel Hotels Steuern zahlen, geht Rostock bei privaten Vermietungen meist leer aus.” In der Rostocker Bürgerschaft sei das Problem bereits thematisiert worden. „Wir nehmen das ernst und wollen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der Kommunen in die Lage versetzt, offenkundiger Zweckentfremdung einen Riegel vorzuschieben”, sagte Liskow.

In MV fehlt Rechtsgrundlage

Der Sprecher des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, berichtete von Fällen in vielen Ferienorten. Es gehe nicht darum, das private Vermieten zu verbieten, sagte er. „Das ist ja das, wo der Tourismus herkommt: dass Einheimische ihre Quartiere für Touristen öffnen”, sagte er. „Es braucht aber einen vernünftigen Rahmen.” In anderen Bundesländern ist dieser Rahmen schon gesetzt. So gibt es für Hamburger, die ihre Wohnungen kurzzeitig über Portale wie Airbnb an Feriengäste vermieten wollen, seit Montag eine Registrierungspflicht.

Konkret soll betroffenen Gemeinden eine rechtliche Möglichkeit gegeben werden, gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen für Gäste-Übernachtungen vorzugehen. Die Landesregierung soll prüfen, was an Regulierung möglich ist und über das Ergebnis bis Jahresende informieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es schon einmal von 1996 bis 2004 eine „Wohnraumzweckentfremdungsverordnung”. Neun Städte im Nordosten konnten damals Vermietern untersagen, Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen. Wegen des entspannten Wohnungsmarktes wurde die Verordnung 2004 aufgehoben. „Damit fehlt aktuell in Mecklenburg-Vorpommern eine Rechtsgrundlage, die den Gemeinden die Möglichkeit zur Untersagung zweckentfremdender Nutzung von Wohnraum ermöglichen würde”, bedauern die Koalitionäre.