Innenstadt
Fußgängerzone in Teterow doch noch nicht "gestorben"
Teterow / Lesedauer: 2 min

Eberhard Rogmann
In Teterow kommt ein Reizthema in die öffentliche Debatte, das seit Jahren die Einwohner in Befürworter und Gegner seit Jahren spaltet: Eine Fußgängerzone in der Malchiner Straße. Susi Koch sprach das Thema in der jüngsten Einwohnerversammlung an. Die Einrichtung einer solchen Zone habe sich aus rechtlichen Gründen erledigt, erklärte Bürgermeister Andreas Lange. Die Gestaltung der Straße lasse diese Nutzung nicht zu, sei der Stadt vom Landkreis Güstrow beschieden worden.
In der Kreisverwaltung interpretiert man die 2001 getroffenen Festlegungen aber nicht so rigoros. Damals hätten zwei Probleme zur Debatte gestanden. Eine Tempo-30-Zone für die Innenstadt sowie besagte Fußgängerzone. Was die Bummelmeile betrifft, verlautet aus Güstrow: „Unseres Wissens ist der Antrag zur Fußgängerzone durch die Stadt Teterow nicht weiter verfolgt worden.“
Argumente gegen Fußgängerzone
Das hatte seine Gründe. Immer wieder wurden Argumente dagegen vorgebracht. Zunächst waren es die beschränkten Parkmöglichkeiten in der City. Diese sollten mit der Erschließung des Innenareals über die Große Knickhäger Straße geschaffen werden.
Als das erfolgt war, avancierte die „Investruine des Konsum-Kaufhauses“ zum Stein des Anstoßes, nach dessen Sanierung zog dort die Drogeriekette Rossmann ein. Gute Voraussetzungen für das Projekt, meinten die Befürworter auch in den Fachausschüssen. Wenigstens probehalber in den Sommermonaten wollte man es testen.
Weniger Geschäfte in der Innenstadt
Doch dazu kam es wegen starken Gegenwinds aus den Reihen der dortigen Geschäftsleute nicht. Bei einer Befragung unter 61 Gewerbetreibenden sprachen sich nur acht für die Bummelmeile aus. Zehn weitere konnten sich eine solche auf die Sommermonate befristet vorstellen. Die Mehrheit war dagegen oder sah das Projekt generell als sinnlos an.
Mittlerweile haben sich die Reihen der Geschäfte gelichtet. Die verbliebenen Geschäftsleute suchen nach Wegen, um die City aufzuwerten. Ein Konzept, wie dem Missstand zu begegnen sei, fehlt bislang. Aus Güstrow heißt es: „Eine erneute Prüfung auf Zulässigkeit einer Fußgängerzone kann nach entsprechender Antragstellung erfolgen.“ Voraussetzung sei eine Änderung der wegerechtlichen Widmung. Dazu empfiehlt der Kreis, bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Befahrens der Fußgängerzone, beispielsweise durch Poller.