Schule evakuiert

Jugendlicher räumt Bombendrohung in Stavenhagen ein

Stavenhagen / Lesedauer: 2 min

Die Polizei war dem Anrufer, der mit einer Bombe drohte, schnell auf die Spur gekommen. Er soll aber einen Anstifter innerhalb der Stavenhagener Gesamtschule haben.
Veröffentlicht:03.08.2021, 10:49
Aktualisiert:06.01.2022, 22:06

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Nach einer Bombendrohung zum Schulbeginn in Stavenhagen (Mecklenburgische Seenplatte) droht dem jugendlichen Verursacher eine empfindliche Geldstrafe. Wie die Polizeisprecherin Susann Ossenschmidt am Dienstag informierte, hat der bereits strafmündige Jugendliche die Tat an der Gesamtschule vom Montag eingeräumt und als Motiv „Langeweile“ angegeben. Nun werde er sich wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ und der Bombendrohung verantworten müssen. Für solche Straftaten könne ein Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verhängen. Bei ähnlichen Fällen an Schulen wurden meist Geldstrafen in Höhe von bis zu 1000 Euro verhängt.

Die Bombendrohung war am Montag gegen 8.30 Uhr bei der Schule eingegangen. Die rund 600 Schüler und 50 Lehrkräfte mussten das Gebäude nach einem Alarm räumen. Da die fünf Polizeibeamten nichts Explosives fanden und eine echte Gefahr nach gut zwei Stunden ausgeschlossen war, konnte der Unterricht gegen 10.30 Uhr wieder neu beginnen. Die Polizei kam dem Verursacher durch eine Rückverfolgung des Anrufs auf die Spur. Er hatte nämlich seine Mobilfunknummer bei dem Anruf nicht unterdrückt, informierte Ossenschmidt weiter. An der Schule lernen Kinder der Klassenstufen 5 bis 12.

Der Jugendliche stamme aus dem Umland von Stavenhagen. Er sei mindestens 14 Jahre alt, aber kein Schüler des Reuterstädter Schulcampus, so die Sprecherin. Bei der Vernehmung habe er geschildert, die Bombendrohung im Auftrag eines Schülers durchgeführt zu haben. Der solle nach ersten Ermittlungen allerdings Schüler an der Gesamtschule in Stavenhagen sein. Er habe keine Lust auf Schulunterricht gehabt und den Tatverdächtigen um Hilfe gebeten. Die Vernehmung des Schülers mit noch unbekanntem Alter werde noch stattfinden.