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Geheimsache Corona-Fallzahlen

Landratsamt droht Kreistagsmitgliedern mit Bußgeld

Teterow / Lesedauer: 3 min

Wer bei der Geheimhaltung von Informationen zur Corona-Lage im Kreis Rostock nicht mitspielt, kann richtig Ärger bekommen. Das musste jetzt sogar eine Fraktion des Kreistags erfahren.
Veröffentlicht:26.06.2020, 05:57

Von:
  • Torsten Bengelsdorf
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Mit diesen Zahlen sollte jeder wirklich sehr vorsichtig umgehen: In der Stadt Teterow waren bis zum 18.  Mai fünf Personen mit dem Coronavirus infiziert. Im gesamten Amt Gnoien hatte es bis dahin lediglich eine Erkrankung gegeben, im Amt Mecklenburgische Schweiz gar keinen Fall. Diese Angaben sind streng geheim. So geheim, dass derjenige, der sie unters Volk bringt, mit einem Bußgeld rechnen muss.

Das hat die AfD-Fraktion im Kreistag des Landkreises Rostock jetzt erfahren müssen. Fraktionsmitglied Steffi Burmeister aus Gnoien hatte im Mai offiziell bei Landrat Sebastian Constien (SPD) nachgefragt, wie sich die Corona-Infektionen denn auf das Kreisterritorium verteilen würden. Constien berichtete daraufhin von 75 Fällen und schickte dazu eine detaillierte Liste, in welchen Ämtern und Städten die Infektionen aufgetreten waren.

„Daten könnten Bevölkerung verunsichern”

Womit der Landrat offenbar nicht gerechnet hatte: Burmeister machte diese Zahlen publik. Und damit hat die Gnoienerin die Kreisverwaltung nun ganz schön verärgert. Eine Veröffentlichung, wo das Virus denn nun überall aufgetreten ist, lehnt der Landkreis Rostock nämlich strikt ab. Bei den geringen Fallzahlen könnten sonst Rückschlüsse auf das persönliche Umfeld möglich sein, hieß es bisher zur Begründung. Und außerdem könnten solche Angaben zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen.

Allerdings ist durch den vermeintlichen „Geheimnisverrat“ der AfD bisher weder in Teterow bekannt geworden, wer die fünf Infizierten sind, noch weiß man im Amt Gnoien, um welche Person es sich hier handelt. Auch von einer „Verunsicherung der Bevölkerung“ ist nur insofern etwas zu spüren, dass man vor allem rings um Teterow von der äußerst geringen Zahl der Infizierten überrascht war. Hinzu kommt auch, dass die Front der Geheimnisträger schon im April bröckelte, als der Landkreis Vorpommern-Greifswald überhaupt kein Problem damit hatte, die Infektionszahlen auf Ämter- und Städteebene offenzulegen.

Abgeordnete pocht auf Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern

Dennoch holt die Kreisverwaltung in Güstrow jetzt die große Keule hervor und hat die AfD-Fraktion auf die „Verschwiegenheitsverpflichtung von Kreistagsmitgliedern“ hingewiesen. Wer dagegen verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit und riskiere damit ein Bußgeld. Die Kreisverwaltung beruft sich bei dieser Drohung auf die Kommunalverfassung des Landes. Dort sind der „Verschwiegenheit“ allerdings enge Grenzen gesetzt. Tatsachen, die von ihrer Bedeutung her keiner Geheimhaltung bedürfen, fallen jedenfalls nicht darunter. Und was sollte in diesen Zeiten bedeutsamer sein als Corona?

Zur öffentlichen Verwendung von Informationen und Auskünften hat das Büro des Landrats noch einen Tipp an die Kreistagsmitglieder: Sie sollten sich doch besser gleich in ihrer Anfrage an die Verwaltung nach der Möglichkeit der öffentlichen Verwendung erkundigen. „Die Verwaltung geht ansonsten davon aus, dass die gegebenen Informationen und Auskünfte entsprechend vertraulich behandelt werden“, heißt es weiter.

Ob sich die Abgeordneten daran halten, ist fraglich. Bei der AfD hat die Aufforderung, Anfragen zu kennzeichnen, die öffentlich verwendet werden sollen, schon mal für Kopfschütteln gesorgt. „Der Landrat hat eine Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber den Bürgern. Wir lassen uns nicht von derartigen unbegründeten Aufforderungen beeindrucken und werden auch weiterhin für Transparenz sorgen“, erklärte Steffi Burmeister.