Urteil
Polizist muss wegen brutaler Körperverletzung in Haft
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Thomas Beigang
Am Landgericht Neubrandenburg ist am Freitag das Urteil gegen einen Polizisten aus Malchin und dessen Schwiegersohn gefallen. In einem Berufungsprozess sind gegen beide Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen worden. Der 57-jährige Beamte muss für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter, der Mitangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.
Richter rügt schlampige Polizei-Ermittler: "Riecht nach Skandal"
Außerdem müssen beide insgesamt 25 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen, der Schwiegersohn zudem noch 1000 Euro extra an die Opferhilfeorganisation Weißer Ring. Der angeklagte Polizist würde mit Rechtskraft des Urteils seinen Job und auch seine Pensionsansprüche verlieren.
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Der Vorsitzende Richter Jochen Unterlöhner sagte zur Begründung, das Gericht sehe keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft der beiden, die in einem ersten Prozess am Amtsgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden waren. Unterlöhner kritisierte noch einmal die Ermittlungsarbeit der Polizei, die Vernachlässigung der Spurensicherung am Tatort "„riecht nach einem Skandal”, erklärte er wörtlich. Diese Polizeiarbeit müsse dringend aufgearbeitet werden. Weder in der Spielothek noch in der Wohnung des Opfers waren Spuren gesichert worden. Erst eine Reinigungskraft hatte Stücke von zerbrochenen Billardstöcken gefunden, an denen Blut klebte.
Opfer hatte massive Verletzungen
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten – ohne Bewährung – für das Duo gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Den Männern war vorgeworfen worden, in der letzten Nacht des Jahres 2018 in einer Malchiner Spielothek einen anderen Mann brutal verprügelt zu haben.
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Das damals 62-jährige Opfer trug massive Verletzungen davon. Unter anderem war die Nase mehrfach gebrochen, an den Beinen sah ein Gutachter striemenartige Verletzungen wie von Hieben, und der rechte Unterschenkel wies sogar einen offenen Bruch auf. Der Patient, so das Urteil eines Rechtsmediziners, hätte durchaus auch an seinem eigenen Blut ersticken können.
Angeklagte sprachen von sexueller Belästigung
Nach Angaben der Angeklagten soll das Opfer in jener Silvesternacht die Ehefrau des 57-jährigen Polizisten sexuell belästigt haben. Deshalb habe man ihn hinausgeworfen. Die Frau betrieb damals eine Spielhalle in Malchin, wo der Gewaltakt begonnen haben soll.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig