Verwaltungs–Irrsinn
Warum der Insel-Schwarzbau jetzt so schnell verschwand
Teterow / Lesedauer: 2 min

Thomas Koch
Dass auf der Grünfläche hinter der Gaststätte „Wendenkrug“ auf der Burgwallinsel in Teterow (Landkreis Rostock) bis vor wenigen Tagen noch ein Pferdegehege mit Futterstellen und Unterständen seinen Platz hatte, davon ist nicht mehr allzu viel zu sehen. Die Anlage ist in den vergangenen Tagen komplett zurückgebaut worden.
Bei einer Inspektion des kreislichen Bauamtes Ende Juli war herausgekommen, dass das Gehege ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Es wurde, wie der Volksmund sagt, schwarz gebaut.
Frühere Informationen und komplettes Schweigen
Warum die Kreisverwaltung erst jetzt zu der Erkenntnis kommt, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, verwundert schon. Denn noch im vergangenen Jahr hieß es aus dem Landratsamt, dass der Bau des Geheges mit dem Umweltamt abgestimmt und die „Maßnahme mit den Schutzzielen“ auf dem Burgwall vereinbar sei. Die Stadt Teterow hüllt sich zu dem Thema unterdessen noch immer komplett in Schweigen.
Dass auf dem Burgwall baulich quasi gar nichts möglich ist, das hat die Denkmalbehörde des Landkreises Rostock der Teterower Stadtverwaltung schon vor zwei Jahren im Zusammenhang mit den Plänen der Bergringstadt zur Bundesgartenschau schriftlich gegeben. Gebaut wurde das Gehege trotzdem. Jetzt ist es also wieder verschwunden.
Unbekannter Grundstückseigentümer
Gleich nach dem Inselbesuch hatte das Bauamt des Landkreises ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Was dabei herausgekommen ist, darüber hat die Pressesprecherin des Landratsamtes Juliane Hinz jetzt informiert. In dem Verfahren sei dem Grundstückseigentümer mitgeteilt worden, dass die errichteten Anlagen, die der Pferdehaltung dienen, baugenehmigungspflichtig seien. Wer genau der Grundstückseigentümer ist, dazu äußerte sich die Kreissprecherin nicht.
„Diese Information unterliegt dem Datenschutz“, sagt sie. Dem Grundstückseigentümer sei die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gehege entweder freiwillig zurückzubauen oder nachträglich einen Bauantrag zu stellen. Der Eigentümer entschied sich für Variante eins und riss die gesamte Anlage wieder ab.
Es soll noch einmal geprüft werden
Nach Abschluss der Rückbauarbeiten soll dies noch einmal von einem Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde überprüft und das Verfahren anschließend eingestellt werden. Finanzielle Konsequenzen hat der Schwarzbau nicht. Wie der Landkreis mitteilt, sei eine Geldstrafe in diesem Fall nicht erforderlich. Eine Begründung, warum das so ist, lieferte die Kreisverwaltung nicht.
Betrieben wurde das Pferdegehege in den vergangenen zwei Jahren vom so genannten Bundesverband für Soziale Unterstützung. Der Verband kümmert sich im Auftrag des „Wendenkrug“-Pächters — das ist die Event– und Veranstaltungsagentur EVA — auch um die Vermietung der Gästezimmer des Restaurants.