Urteil in Diebstahlprozess gegen Dehoga-Chef gesprochen
Gnoien / Lesedauer: 1 min

Nordkurier
Mit einem Freispruch endete am Dienstag (8. November) am Amtsgericht in Rostock der Prozess gegen den Chef des Hotel- und Gaststättengewerbes (Dehoga) und Arbeitgeberpräsidenten von MV sowie Bürgermeister von Gnoien, Lars Schwarz, und einem Begleiter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Ihnen war vorgeworfen worden, im Juni 2020 vor dem Grand Hotel Heiligendamm eine Geldbörse gefunden und daraus 2000 Euro entwendet zu haben, ehe sie das Fundstück abgaben.
Dieser Vorwurf könne nicht aufrechterhalten werden, fasste Richter Volker Horstmann das Ergebnis der Beweisaufnahmen zusammen. Bei der Auswertung von Videomaterial, das das Auffinden der Geldbörse auf dem Hotelgelände zeigen soll, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Personen das Geld aus dem verlorenen Portemonnaie herausgenommen hatten und die Geldbörse wieder auf dem Gehweg abgelegt haben. Bei den Videoaufzeichnungen fehlten dafür die entscheidenden drei Minuten. Richter Horstmann sprach aber auch davon, dass sich Lars Schwarz und sein Mann durchaus verdächtig gemacht hätten und sich in widersprüchlichen Aussagen gegenüber den Polzeibeamtem verwickelt hatten. Scharfe Kritik äußerten sowohl die beiden Anwälte der beiden Angeklagten als auch das Gericht an der Ermittlungsarbeit der Polizei.
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