Energie sparen
19 Grad im Büro – kann das noch gesund sein?
Waren / Lesedauer: 3 min

Ingmar Nehls
Über mehrere Stunden bei 19 Grad Raumtemperatur am Schreibtisch arbeiten – Warens Stadtvertreter Toralf Schnur (FDP/MUG) habe dies in seinem Büro ausprobiert, wie er bei der jüngsten Stadtvertretersitzung sagte. Sein Fazit: „scheißkalt, unverantwortlich, nicht zumutbar!“. Genau das kommt aber auf die Mitarbeiter der Warener Stadtverwaltung ab dem 1. Oktober zu.
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Denn Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) sieht sich dazu verpflichtet, die von der Bundesregierung beschlossenen Energiesparmaßnahmen in seinen Häusern umzusetzen. Dies hatte er in einer Hausmitteilung allen Mitarbeitern angekündigt. Das Schreiben liegt auch dem Nordkurier vor.
Ist das rechtswidrig?
Betroffen sind das Verwaltungsgebäude, das alte Rathaus am Markt, das Verwaltungsgebäude des Stadtbauhofs und des Friedhofs. In den Gebäuden soll die Raumtemperatur aller Büros und Nebenräume auf höchstens 19 Grad gesenkt werden. Flure sollen dagegen gar nicht beheizt werden. Möller spricht auch ein Verbot für Heizgeräte und für längeres Lüften aus. Stattdessen sollen die Angestellten passende Kleidung anziehen. Warmwasser soll es in den Gebäuden ebenfalls nicht mehr geben.
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Toralf Schnur hält dies mit Verweis auf die Arbeitsstättenverordnung nicht nur für bedenklich, sondern sogar für rechtswidrig. Denn dort wird vorgeschrieben, dass bei leichten Arbeiten, also Arbeiten, bei denen in ruhiger Sitz- oder Stehhaltung leichte Bewegungen mit der Hand und den Armen vollführt werden, 20 Grad sein müssen. 19 Grad wären dann zulässig, wenn die Arbeiten im Stehen oder Gehen ausgeübt werden.
Widerstand in Stavenhagen
„Sie haben auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitern. Deren Gesundheitsschutz ist nicht gewährleistet“, sagte Schnur und forderte Norbert Möller auf, dies juristisch abprüfen zu lassen. Schnur verwies auch auf den Bürgermeister aus Stavenhagen, Stefan Guzu. Der hatte kürzlich bei der Stadtvertretersitzung erklärt, dass er die 19 Grad-Regelung nicht umsetzen werde.
Norbert Möller will sich daran kein Beispiel nehmen. „Das ist seine Entscheidung, seine Auslegung. Ich kann nur das machen, was mir aktuell vorliegt“, sagte Möller. Aufgrund der noch herrschenden Außentemperaturen sei es aktuell noch kein Thema. Aber natürlich müsste die Arbeitsstättenverordnung dann angepasst werden. Sollte dies nicht passieren, könne man die Vorgaben der Regierung nicht umsetzen.
Die Sorge der AfD-Fraktion, dass es zu einem Kriminalitätsanstieg kommen könnte, wenn bei der Beleuchtung von Straßen und Gebäuden gespart wird, könne Möller nicht teilen. „Wir haben keine hohe Kriminalitätsrate und ich gehe auch nicht davon aus, dass sie deshalb steigen wird“, sagte Möller. In vielen Straßen habe man bereits auf LED umgestellt und werde jetzt prüfen, wo ein Runterregeln Sinn ergibt. Zur Weihnachtszeit könnte die Helligkeit kurzfristig zurückkommen, denn das Beleuchtungsverbot gelte nicht bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.