Straßenverkehr

Gesundheitsprüfung für 74-jährigen Autofahrer angeordnet – aber wieso?

Müritzregion / Lesedauer: 3 min

Unser Leser Eberhard N. rieb sich verwundert die Augen: Vom Landratsamt wurde er aufgefordert, seine Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Den Grund dafür kennt er nicht.
Veröffentlicht:28.03.2023, 18:07

Von:
  • Author ImageMichael Grote
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Eberhard N. fährt nach eigenen Angaben seit mehr als 50 Jahren unfallfrei Auto. Er tut das zum Teil mit Fahrzeugen, die älter sind als seine Fahrerlaubnis und deshalb konstruktionsbedingt ohne all die elektronischen „Heinzelmännchen“ auskommen müssen, die heute das Fahren komfortabler und sicherer machen.

Umso verwunderter war der 74-Jährige, als er kürzlich einen Brief aus dem Landratsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erhielt. Genauer gesagt, von der dem Ordnungsamt angegliederten Fahrerlaubnisbehörde. "Darin wird offenbar meine Fahrtüchtigkeit angezweifelt“, zeigt sich der rüstige Senior erbost.

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Frist für ärztliche Untersuchung 

In dem Brief, den er der Redaktion vorgelegt hat, wird der Nordkurier-Leser unter Setzung einer Frist von drei Monaten aufgefordert, sich von seinem Hausarzt untersuchen zu lassen. Der solle dann anhand eines Fragebogens bescheinigen, dass beziehungsweise ob sein Patient noch in der Lage ist, motorisiert am Verkehr teilzunehmen. Die Kosten dafür soll Eberhard N. bezahlen. 

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Erkrankung oder Mangel?

Als Grundlage des Schreibens dient der absendenden Stelle der Paragraf 11 der Fahrerlaubnisverordnung. Dort steht in Satz 2: „Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel hinweisen“.

Kein Unfall und keine Kontrolle

Was das für Tatsachen sein sollen, ist Eberhard N. schleierhaft. „Ich habe keinen Unfall verursacht und bin in letzter Zeit nicht einmal von der Polizei kontrolliert worden.“ Der Warener, der unter anderem beim Deutschen Roten Kreuz ehrenamtlich als Kraftfahrer im Einsatz ist, fragt sich daher, ob die seit längerem geführte Diskussion über die Fahrtüchtigkeit älterer Menschen im Allgemeinen Anlass für das Schreiben gewesen sein könnte.

Ordnungsamt muss Hinweisen nachgehen

Das bezweifelt Nils Henke, Pressesprecher des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dann doch: „Anlasslose Überprüfungen, beispielsweise von Personen ab einem gewissen Alter, finden nicht statt‟, sagte er auf Nordkurier-Anfrage. Allerdings sei das Ordnungsamt verpflichtet, Hinweisen auf Personen mit eingeschränkter Kraftfahreignung nachzugehen.

Nähere Angaben dazu, wie es im Fall von Eberhard N. denn nun war, wollte Henke mit Verweis auf Datenschutz nicht machen. Nur so viel: Selbst anonymen Hinweisen müsse das Amt nachgehen. Gut möglich also, dass N. beim Amt „angeschwärzt‟ wurde - und nie erfahren wird, wer es war.