Bürgerbegehren

Bald mehr Erzieher in der Seenplatte?

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

In der Seenplatte ist wohl erstmals ein Bürgerbegehren erfolgreich. Die Initiatoren wollen rund 100 Stellen mehr in Kitas. So geht es nun weiter.
Veröffentlicht:02.09.2021, 15:05
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  • Author ImageMirko Hertrich
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Das Bürgerbegehren für mehr Personal in den Kitas der Mecklenburgischen Seenplatte hat aller Wahrscheinlichkeit nach die entscheidende Hürde genommen. Die Initiatoren um GEW-Gewerkschafter und SPD-Bundestagskandidaten Erik von Malottki übergaben am Donnerstag in Neubrandenburg nach eigenen Angaben 8199 Unterschriften an Kreistagspräsident Thomas Diener (CDU), der Landtagskandidat für seine Partei im Wahlkreis 22 ist. Für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens sind mindestens 4000 gültige Unterschriften notwendig. Die eingereichten Listen werden nun geprüft.

100 zusätzliche Erzieher-Stellen

Entsprechende Bürgerbegehren waren bereits drei weiteren Landkreisen im Land zustande gekommen. Anders als in Rostock und im Landkreis Rostock sowie in Vorpommern-Greifswald seien die notwendigen Unterschriften in der Seenplatte allein in Kitas gesammelt worden, gab Erik von Malottki bei der Übergabe der Listen auf dem BIP-Kreativitätscampus zu bedenken.

Eltern, Erzieher und Gewerkschaftler hatten in der Seenplatte bis zum 27. August Zeit, entsprechende Unterschriftenlisten abzugeben. Für Krippen, Kindergärten und den Hortbereich muss aus Sicht der Initiatoren der Personalschlüssel deutlich erhöht werden. Demnach müssten für den Landkreis rund 100 zusätzliche Erzieher-Stellen geschaffen werden.

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Immer weniger Personal

Laut Thomas Diener wäre die Finanzierung gar nicht mal das Hauptproblem, sondern entsprechend qualifiziertes Personal überhaupt zu finden. Gerlind Albrecht, Fachberaterin beim Behindertenverband Neubrandenburg, die über 40 Kitas betreut, sagte, im ganzen Land sei es Wunsch der Eltern, die Rahmenbedingungen zu verbessern, weil immer weniger Personal das Kindeswohl unterstützen könne.

Ein Bürgerbegehren unterliegt laut Kommunalverfassung MV gewissen formalen Voraussetzungen. Es ist schriftlich an die Gemeindevertretung oder den Kreistag zu richten, muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage, eine Begründung und einen durchführbaren Kostendeckungsvorschlag enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides entscheiden die Gemeindevertretung oder der Kreistag „unverzüglich” im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Bürgerentscheid kann aber entfallen, wenn die Gemeindevertretung oder der Kreistag die Durchführung der beantragten Maßnahme beschließen. Dies sei bereits in zwei Kreisen der Fall gewesen, im dritten befinde man sich in Verhandlung, merkte Erik von Malottki an.

Entscheidung schon im November?

Malottki rechnet damit, dass sich der Kreistag auf seiner November-Sitzung mit der Frage beschäftigt. Sollte das Gremium die Forderung des Bürgerbegehrens sich nicht zu eigen machen, wünscht sich der Gewerkschafter eine Durchführung des Bürgerentscheids zusammen mit dem ersten Wahlgang zur Neubrandenburger Oberbürgermeisterwahl am 16. Januar 2022, um eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen.