Umstrittenes Projekt
Dritter Anlauf für Entscheidung zu Solarpark bei Bollewick
Bollewick / Lesedauer: 2 min

Miriam Brümmer
Bekommt die Gemeinde Bollewick einen Solarpark oder nicht? Diese Frage ist noch immer nicht geklärt. Am Donnerstagabend steht der Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung in der Bollewicker Scheune. Auch dieses Mal ist aufgrund des großen Interesses in der Bevölkerung damit zu rechnen, dass die Einwohner zahlreich erscheinen und – allen voran die Bürgerinitiative Solarpark Bollewick – die Einwohnerfragestunde nutzten werden, um ihre Bedenken zu äußern.
Bürgerinitiative will Landschaftsbild erhalten
Die BI möchte die nach ihrer Aussage einmalige Endmoränenlandschaft „Spitzkuhner Alpen“ schützen und hat Bedenken, was mit den Photovoltaikplatten nach zehn, zwanzig oder dreißig Jahren geschieht. Außerdem sei die angedachte Fläche von 50 Hektar viel zu groß für eine Gemeinde wie Bollewick. Bei der letzten, allerdings ungültigen Abstimmung sprachen sich vier Gemeindevertreter für und zwei dagegen aus. Es gab zwei Enthaltungen. Bürgermeisterin Antje Styskal indessen hält an den Plänen fest. Der Solarpark bedeute für die Gemeindekassen Einnahmen „die eine Stabilisierung des Haushalts bewirken und die zusätzlichen Ausgaben für ein attraktives Gemeindeleben Stück für Stück möglich machen“, schrieb sie dem Nordkurier.
Gemeinde winken 100.000 Euro pro Jahr
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ermöglicht es den Energieunternehmen, die Standortgemeinden an den Einnahmen für den klimafreundlichen Strom zu beteiligen. Gesetzlich festgelegt sind 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Nach Information der Bürgermeisterin wären das 100.000 Euro pro Jahr bei einer Fläche von 50 Hektar. Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Kommune kann nach der Aufstellung des Bebauungsplanes geschlossen werden. Um für die Anwohner in Spitzkuhn die Belastung so gering wie möglich zu halten, sind Blühstreifen oder Begrünung und eine Entfernung von 200 Metern zu den Wohnhäusern geplant. Außerdem könnten den Bürgern durch die Anlage günstiger Ökostrom und finanzielle Anlagemöglichkeiten angeboten werden. Für den Fall der Entsorgung am Ende der Laufzeit sollen schon zu Beginn Rücklagen gebildet werden, so die Bürgermeisterin.
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Im April war die Entscheidung verschoben worden, weil ein Kriterienkatalog zwischen Vorhabenträger und Gemeinde ausgehandelt werden sollte. Gegen die Entscheidung im Mai war Widerspruch eingereicht worden, weil ein Gemeindevertreter als befangen gilt, auf dessen Flächen die Anlage entstehen soll.