Aus dem Warener Amtsgericht

Einer prügelte, der andere stach zu

Malchow / Lesedauer: 3 min

Ein Malchower wollte einer Freundin zu Hilfe eilen, als diese von ihrem Ex-Freund bedroht wurde. Dann eskalierte die Situation – und am Ende wurde zugestochen.
Veröffentlicht:30.04.2020, 07:08

Von:
  • Susann Salzmann
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Die Geschehnisse am 31. Juli 2019 hatten einen Kapitän in eine Situation gebracht, die völlig fremd für ihn war. Eine körperliche Auseinandersetzung brachte den 41-Jährigen nun vor das Warener Amtsgericht.

Aufgeregt und verunsichert erzählte er, wie ein gemütlicher Sonntagnachmittag im Garten mit Cousin und Freunden derart entarten konnte, dass er sich einer Straftat schuldig machte. Bei der Gartenparty dabei: eine gute Freundin. Die bekam während des Nachmittages mehrfach Drohnachrichten von ihrem Ex-Freund, schilderte der Angeklagte. Die Frau soll ihre einstige Liebschaft öffentlich als „Frauenschläger“ verunglimpft haben. Aus diesem Grund hätte er bereits mehrfach Jobs verloren, die ihn eigentlich auf einem straffreien Weg halten sollten.

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Als der aufgebrachte Ex-Freund unvermittelt am Garten auftauchte, eskalierte die Situation. „Ich sah, wie sie auf dem Boden lag und er über ihr stand“, rechtfertigte sich der Angeklagte aus Malchow und schilderte, wie es zu einer Verfolgungsjagd kam. Bei dieser habe der Angeklagte den Ex-Freund seiner Bekannten mehrfach mit einem Kantholz am Körper und auch am Kopf getroffen, berichtete das 30-jährige Opfer, das vor Gericht als Zeuge auftrat. Bei dem sogenannten Kantholz handelte es sich um ein etwa sechs Zentimeter großes Stück einer Dachplatte, räumte der Angeklagte reuig vor Gericht ein. „Das war in keinster Weise Absicht, der Plan war vielmehr das Festhalten, bis die Polizei gekommen wäre“, erklärte der Kapitän, der bislang noch nie in seinem Leben polizeilich in Erscheinung trat.

Zeuge muss sich auch noch vor Gericht verantworten

Ein brisantes Detail ließ der polizeibekannte Zeuge allerdings aus. Der Verfolgte „flüchtete“ mit einem Taschenmesser, das er laut eigener Aussage beinahe in jeder Situation bei sich trage. Hinter einem Auto wartete der Zeuge auf den Angeklagten, sprang schließlich vor den Wagen und bedrohte den Malchower mit einem Messer. Als der Zeuge schließlich mit dem gefährlichen Gegenstand in Richtung des Oberkörpers des Angeklagten einstach, hob dieser in einer Schutzreaktion reflexartig seinen Arm vor die Brust. Das Ergebnis: die scharfe Messerklinge schnitt durch den Unterarm des Angeklagten – dicht am Knochen vorbei. Im Krankenhaus diagnostizierte der behandelnde Arzt des Angeklagten einen Durchstich und eine vier Zentimeter lange Narbe in der Haut.

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Einsicht des 30-jährigen Messerstechers? Fehlanzeige – zumindest in der jüngsten Verhandlung. Verbal setzte er dem Ganzen noch die Krone auf: „Ich bin froh, dass ich ein Messer dabei hatte“, versuchte der vorbestrafte 30-Jährige seinen Messerstich durch eigene Verletzungen rechtfertigen zu können. Auch er habe schließlich Verletzungen durch die Kantholz-Hiebe bekommen. Statt zum Arzt zu gehen, suchte er aber nach eigenen Angaben nach dem ausgeführten Messerstich seine Anwältin auf. Sie solle ihm von einem Arztbesuch abgeraten haben, da er zu diesem Zeitpunkt bereits von der Polizei gesucht worden sein soll.

Während sich der 30 Jahre alte Mann künftig wegen einer gefährlichen Körperverletzung am Angeklagten vor Gericht verantworten muss, erhielt der 41-Jährige eine Strafe, mit der er leben kann: Das Verfahren wird eingestellt, sobald er insgesamt 2500 Euro an die Staatskasse gezahlt hat.