Fragen und Antworten
Sondersitzung zum Bürgerentscheid – es geht um Flüchtlingsunterkünfte
Waren / Lesedauer: 4 min

Ingmar Nehls
Worum geht es bei der Sondersitzung am Mittwoch?
Die Warener Stadtvertretung stimmt am 15. November darüber ab, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Bei der Sondersitzung am 18. Oktober wurde mehrheitlich beschlossen, die Durchführung in Gang zu setzen und rechtlichen Fragen zu klären. Ob der Bürgerentscheid also tatsächlich kommt, wird am 15. November beschlossen. Dafür braucht es eine Mehrheit aller 27 Stadtvertreter, also 14 Ja-Stimmen“.
Was ist der Auslöser?
In einem Schreiben an Warens Bürgermeister hatte Landrat Heiko Kärger (CDU) am 12. September „Unterstützungsbedarf bei der Flüchtlingsbewältigung“ eingefordert. Zum Jahresende werde ein starker Zuwachs an Flüchtlingen erwartet. Die steigenden Zahlen seien bereits jetzt spürbar und es bedürfe weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für die noch kommenden Asylsuchenden. Mit Blick auf die aktuellen Standorte der Gemeinschaftsunterkünfte im Kreisgebiet, im Rahmen einer gleichmäßigen Verteilung der Hilfesuchenden werde um schnellstmögliche Benennung einer geeigneten Liegenschaft oder eines Grundstückes im Stadtgebiet Waren gebeten, heißt es in dem Schreiben.
Wie viele Geflüchtete sollen untergebracht werden?
In dem Schreiben war die Rede von rund 120 Flüchtlingen
Welche städtischen Flächen kommen infrage?
Die Verwaltung hatte einen Grundsatzbeschluss vorbereitet, der drei mögliche Flächen vorschlägt: die Zirkusfläche an der Warendorfer Straße, eine Fläche im Gewerbepark Rothegrund an der Teterower Straße und das ehemalige GHG-Gelände hinter dem Edeka-Markt in der Teterower Straße. Aus Sicht der Verwaltung sei die Zirkusfläche die am besten geeignete Variante. Bereits 2015 hatten die Stadtvertreter beschlossen, eine Fläche für die temporäre Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Dieser noch gültige Beschluss wurde auf Antrag der CDU und FDP/MUG nun mit großer Mehrheit aufgehoben.
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Der Bürgerentscheid soll am 28. Januar 2024 von 8 bis 18 Uhr in acht Stimmbezirken stattfinden. Wer an diesem Tag nicht abstimmen kann, soll auch die Möglichkeit der Briefabstimmung bekommen.
Was kostet der Bürgerentscheid?
Für die Organisation und Durchführung des Bürgerentscheides haben die Antragsteller Kosten von bis zu 30.000 Euro kalkuliert. Die beiden Sondersitzungen der Stadtvertretung zum Thema Bürgerentscheid am 18. Oktober und am 15. November kosten mit Saalmiete und Sitzungsgeldern jeweils 2000 Euro. Hinzu kommen die Stunden der Verwaltungsmitarbeiter.
Wie viele müssen sich am Bürgerentscheid beteiligen?
Ein Bürgerentscheid wird nur dann umgesetzt, wenn die Mehrheit der Teilnehmer das erforderliche Quorum von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten erreicht. In Waren sind etwa 18.300 Menschen (Stand Bürgermeisterwahl 2020) wahlberechtigt. Es braucht also mindestens 4575 Warener, um ein Ergebnis in die eine oder andere Richtung herbeizuführen.
Worüber genau entscheiden die Bürger dann?
Die Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Stadt Waren (Müritz) stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verpachtet oder verkauft werden?“ Die Bürger können also nicht darüber entscheiden, ob grundsätzlich Geflüchtete auf dem Stadtgebiet Waren untergebracht werden. Sie können lediglich darüber abstimmen, ob Flächen im Stadtgebiet, die der Stadt gehören, dafür zur Verfügung stehen.
Flächen, die Dritten, wie beispielsweise Privaten oder dem Landkreis, dem Land oder dem Bund gehören, könnten weiterhin dafür genutzt werden. Entscheidet sich eine ausreichende Mehrheit gegen die Nutzung von städtischen Flächen, wird damit das Angebot der zur Verfügung stehenden Flächen verknappt.
Wie liefen solche Bürgerentscheide in anderen Städten ab?
Der jüngste Bürgerentscheid zum gleichen Thema scheiterte am Sonntag in Bützow wegen zu geringer Beteiligung. Zwar stimmte laut vorläufigem Ergebnis eine Mehrheit der Teilnehmer dagegen, städtische Flächen oder Gebäude für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften an den Landkreis Rostock zu verpachten oder zu verkaufen. Die Summe der Nein-Stimmen erreichte aber nicht das erforderliche Quorum von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten.
Wie viele Flüchtlinge hat Waren schon untergebracht?
Nach Angaben des Landkreises wohnen in Waren aktuell 218 kriegsgeflüchtete Menschen aus der Ukraine und zwei Menschen, die Asyl beantragt haben. Bei 21.270 Einwohnern macht diese Gruppe 1,03 Prozent aus.
Wie sieht es in anderen Städten aus?
Zum Vergleich dazu leben in Neubrandenburg 1721 ukrainische Flüchtlinge und 706 Asylbewerber. Bei 64.000 Einwohnern sind das 3,79 Prozent. In Neustrelitz sind es mit 416 auf 20.340 Einwohner 2,05 Prozent.
Welche Möglichkeiten hat der Landkreis?
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Wenn der Landkreis in den Gemeinschaftsunterkünften an die Kapazitätsgrenzen stößt, womit zum Jahresende zu rechnen ist, ist der Landkreis auf solidarische Hilfe der kommunalen Familie angewiesen. Funktioniert das nicht, kann der Landkreis die Aufgabe der Unterbringung auf Gemeinden übertragen, die verhältnismäßig nur einen geringen Anteil an geflohenen Menschen aufgenommen haben.
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid scheitert?
Stimmen nicht genügend Bürger ab, dann landet das Thema wieder bei der Stadtvertretung, die dann erneut abstimmen muss. Das ist aktuell auch in Bützow der Fall.