Urteil
Ex-Awo-Chef muss 390.000 Euro zurückzahlen
Rostock / Lesedauer: 2 min

Andreas Becker
Die Summe ist gewaltig: Gut 390.000 Euro an zu viel kassierten Gehältern muss Peter Olijnyk an die Awo Müritz zurückzahlen. Die Zahl wird sogar noch höher, denn auch Zinsen werden noch zusätzlich berechnet.
Im Gegenzug wies das Oberlandesgericht Rostock (OLG) die Arbeiterwohlfahrt an, dem langjährigen Geschäftsführer insgesamt rund 105.000 Euro an ausstehenden Bezügen sowie Teile einer Abfindung nachträglich zu gewähren. Hintergrund: Olijnyks im Mai 2016 gekündigter Vertrag wäre noch bis zum 31. Dezember 2017 gelaufen. Nach der Kündigung hatte die Awo die Gehaltszahlungen eingestellt.
Landgericht Neubrandenburg urteilte weitgehend korrekt
Das Urteil basiert auf der Berufungsverhandlung, die Ende Januar vor dem OLG stattgefunden hatte. Damals waren Zeugen des geschäftsführenden Vorstands von 2016 gehört worden. Olijnyk soll sich unverhältnismäßig hohe Gehälter über den Ex-Kreisvorsitzenden Götz-Peter Lohmann zugeschanzt haben. Es ging um 150 000 Euro im Jahr, 35 000 Euro Tantiemen und eine lebenslange Betriebsrente von 2000 Euro. Als das in großen Teilen des Kreisvorstandes bekannt wurde, war Olijnyk vor knapp drei Jahren entlassen worden.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte seine Klage auf Wiedereinstellung 2017 abgewiesen und ihn auf Widerklage des Awo-Kreisverbandes Müritz zur Rückzahlung von 390 000 Euro verurteilt. Richterin Gabriele Memmel hatte seinerzeit das Urteil mit der Kernaussage begründet, dass es keinen Beschluss des Kreisvorstandes gegeben habe, mit dem Olijnyks Verträge hätten legitimiert beziehungsweise genehmigt werden können.
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
Hintergrund: Laut Satzung des Awo-Kreisverbandes Müritz muss der Vertrag mit dem jeweiligen Geschäftsführer vom geschäftsführenden Vorstand unterzeichnet werden. Konkret: Die jeweiligen Änderungsverträge, die mit dem ehemaligen Geschäftsführer Olijnyk in den Jahren 2004, 2005 und 2012 geschlossen worden waren, müssten somit die Unterschriften des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann, dessen Stellvertreterin Ursula Müller und Schatzmeister Heiner Dittrich tragen. Tun sie aber nicht – lediglich Vorstandschef Lohmann hatte die lukrativen Verträge unterschrieben.
Der heute 70-Jährige Olijnyk hatte daraufhin Berufung eingelegt. Die heute verkündete Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.