Awo Müritz

Ex-Awo-Geschäftsführer muss 390.000 Euro zurückzahlen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Paukenschlag am Landgericht von Neubrandenburg: Der frühere Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk hat die Klage gegen seinen alten Arbeitgeber verloren.
Veröffentlicht:12.10.2017, 13:06
Aktualisiert:05.01.2022, 16:26

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Die Richterin des Landgerichts Neubrandenburg hat am Donnerstag das Urteil im Prozess zwischen dem früheren Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk und seinem alten Arbeitgeber gefällt: Die Klage von Peter Olijnyk auf Weiterbeschäftigung wurde abgeschmettert, er muss 390.000 Euro zahlen.

Awo forderte Gehälter zurück

Die Ausgangsposition war im Vorfeld klar: Olijnyks ursprüngliches Forderungspaket setzte sich aus vermeintlich ausstehenden Gehältern, Tantiemen sowie Pensionsansprüchen zusammen und soll sich auf eine mittlere sechsstellige Summe belaufen. Im Gegenzug hatte die Awo Müritz Widerklage erhoben, wollte von Olijnyk 390.000 Euro an zu viel gezahlten Gehältern zurückbekommen. Hintergrund: Die Awo ging davon aus, dass es für die Gehälter zwischen Oktober 2011 und Juni 2016 keine Rechtsgrundlage gibt.

Und genau dieser Awo-Argumentation folgte das Gericht unter Vorsitz von Gabriele Memmel zu 100 Prozent. Es habe keinen Beschluss des Vorstandes der Awo Müritz gegeben, dass Olijnyks Vertrag im Jahr 2011 mit einem höheren Gehalt ausgestattet werden sollte. Dies hatte Olijnyk seinerzeit lediglich mit dem Vorstandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann unter Ausschluss des Restvorstandes vereinbart.

SPD: Kein strukturelles Problem

„Ich bin froh, dass wir in diesem Punkt Klarheit gewonnen haben. Wir haben es offensichtlich nicht mit einem strukturellen Problem der AWO in Mecklenburg-Vorpommern zu tun", erklärt Dirk Stamer, SPD-Abgeordneter im Landtag und Obmann im Awo-Untersuchungsausschuss, zum heutigen Urteil. Politische Kreise hätten laut Stamer immer wieder versucht, dies herbeizureden.

Das Urteil zeige, dass eine einzelne Person in einem einzelnen AWO Kreisverband versucht habe, sich unrechtmäßig zu bereichern. Für eine politische Skandalisierung eigne sich der Fall somit nicht.