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Hund getötet

Fuchsfalle nicht ordnungsgemäß aufgestellt

Krümmel / Lesedauer: 2 min

Ein Hund ist nahe Lärz in einer Totschlagfalle gestorben. Doch die war offensichtlich nicht korrekt installiert worden.
Veröffentlicht:20.04.2022, 16:59

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Eine junge Hündin begleitet ihr Herrchen zum Schafe füttern. Plötzlich ist sie weg – und kurze Zeit später tot. Das Tier wird in einer Fuchsfalle gefunden, nur wenige Meter entfernt von der Grundstücksgrenze.

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So geschehen vor einer Woche in der Seenplatte in Krümmel bei Lärz, wo Thomas Höhlein seine Hündin Bonnie verlor. Der Hundehalter kritisierte daraufhin, dass das Fangeisen frei aufgestellt war und somit auch andere Tiere als Füchse oder gar Kinder in Gefahr gebracht hat. Er forderte, dass das Landesjagdgesetz dahingehend geändert werden sollte, solcherart Fallen künftig deutlich kennzeichnen zu müssen.

Bunkerpflicht für Totschlagfallen

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Einsatz von sogenannten Totschlagfallen allerdings grundsätzlich erlaubt. Das Fangen und Töten von Tieren gehöre zur Jagdausübung dazu, erklärte Henning Voigt im Gespräche mit dem Nordkurier. Voigt ist stellvertretender Geschäftsführer des Landesjagdverbands und Leiter des Jagdlehrhofs. Jägern in MV ist es also – im Gegensatz beispielsweise zu ihren Kollegen in Sachsen oder Baden-Württemberg – erlaubt, solche sofort tötenden Fallen zu stellen.

Allerdings gibt es dafür gewissen Voraussetzungen. Es sei Sachkunde notwendig, um Totschlagfallen sachgerecht aufzustellen. Außerdem müssten solche Fallen in Deutschland stets „verblendet” sein, das heißt, sie müssen in speziellen Fangbunkern oder abschließbaren Kisten versteckt werden, so dass von ihnen keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. Das war im Fall der toten Hündin von Krümmel offenbar nicht passiert ist. In Schleswig-Holstein müssen Totschlagfallen überdies als solche gekennzeichnet sein, was in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht Vorschrift ist.

Nur wenige Jäger würden überhaupt noch mit Totschlagfallen arbeiten, berichtet Henning Voigt. Deshalb werde auch darüber nachgedacht, derart Fallen grundsätzlich zu verbieten. Solange dies aber noch nicht der Fall sei und Totschlagfallen im freien Verkauf theoretisch von jedem erworben werden können, können sie auch in frei zugänglichen Wäldern aufgestellt sein. Voigt weist auch deshalb noch einmal auf den Leinenzwang hin, der in MV auch in Wäldern gilt.