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Corona und Tourismus

Gelten die Corona-Regeln auch für Hausboote?

Waren / Lesedauer: 3 min

Zu zweit auf einem Boot mitten im See – das klingt sicher. Doch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus treffen auch den Wassertourismus.
Veröffentlicht:21.03.2020, 09:31

Von:
  • Christine Gerhard
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Bootsurlauber wurden zurückgeschickt, Touren müssen abgesagt werden. Wie überall dieser Tage ging auch für die Charterunternehmen plötzlich alles ganz schnell. Vor einer Woche noch war eine Flut von Buchungsanfragen über Kuhnle-Tours hereingebrochen: „Als die Leute hörten, dass Kitas und Schulen schließen sollen, wollten viele mit ihren Kindern nach Mecklenburg“, erzählt DagmarRockel-Kuhnle. Das geht nun nicht mehr. Zunächst bis einschließlich 19. April sollen keine Touristen mehr aufgenommen werden.

Auch wenn noch vergleichsweise wenige Bootsurlauber unterwegs gewesen seien, für Tourismus und Wirtschaft sei der Ausfall eine absolute Katastrophe. „Schon die Schließung der Schleuse Zaaren hat gezeigt, wie wichtig derWassertourismus für die Wirtschaft des Landes ist“, erinnert Dagmar Rockel-Kuhnle.

Kunden zeigen sich verständnisvoll

Trotzdem und obwohl in der Regierungsmitteilung Charterunternehmen nicht genannt sind, sondern von „allen touristischen Anbietern, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Wohnmobilplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbietern“ die Rede ist, nehmen die Charterer die Vorgaben ernst. „Auch wir beherbergen ja Urlaubsgäste.“ Sicher böten die Regeln Schlupflöcher, zum Beispiel bei dienstlichen Reisen, aber die wolle man nicht ausnutzen. Dagmar Rockel-Kuhnle meint: „Wir haben jetzt die Chance, so schnell wie möglich wieder etwas auf die Beine zu stellen, wenn wir alle vernünftig sind und uns an die Vorgaben halten.“ Dazu gehört, die Bootstouren, die bis zum 19. April geplant waren, abzusagen. Auch dank der großen Flotte könne man mit den Urlaubern dabei gemeinsame Lösungen finden, sagt Dagmar Rockel-Kuhnle, in Form von Umbuchungen oder Dreijahresgutscheinen. Das Unternehmen, das seinen Hauptsitz im Hafendorf Müritz in Rechlin hat, habe zudem ein Sonderkündigungsrecht für Sommerliegeplätze beschlossen.

Auch die von den Absagen betroffenen Kunden beim Charterpoint-Müritz zeigten sich bisher verständnisvoll und akzeptierten die angebotenen Umbuchungen, sagt Inhaberin Kirsten Engel – auch hier seien Gutscheine möglich. Ob Anzahlungen aber auch zurückerstattet werden können, sei noch nicht geklärt, so die Inhaberin. Noch gebe es keine Zusagen vom Staat und aus eigener Tasche könne man die Kosten nicht stemmen.

Ärger über Stornierungsgebühren

Zusätzlich verunsichert die Frage, wie es nach April weitergeht. Urlauber Uwe Röse etwa hat wegen der Corona-Krise seine für Mai geplante Tour auf der Müritz storniert. Gebucht war eine Bootsfahrt zu zweit bei Charterpoint-Müritz, für die Röse nun seine Anzahlung zurück möchte. Stattdessen fallen jedoch Stornierungsgebühren an und das, obwohl laut Röse „höhere Gewalt“ die Reise verhindere. Aus Ärger wandte er sich an den Nordkurier.

Kirsten Engel kann die allgemeine Sorge zwar verstehen, gibt aber auch zu bedenken: „Man ist, ganz allein auf See, fast wie in Quarantäne.“ Kleine Charterschiffe seien eine der sichersten Arten zu reisen. Obwohl mit dem maritimen Tourismus direkt noch niemand gesprochen habe, hofft Kirsten Engel deshalb, dass es Sonderregelungen für Boote geben könnte.

Da hat Dagmar Rockel-Kuhnle weniger Hoffnung. Im Hinblick auf das Infektionsrisiko sei das Hausboot theoretisch die wirksamste Quarantäne, die es gibt, stimmt sie zwar zu. Allerdings seien Touristen auf ihrem Weg zur Bootstour einer Menge Kontakt ausgesetzt. Sie geht deshalb nicht davon aus, dass es für dieCharterbranche Sonderregelungen geben könnte. Kunden, die sich wie Uwe Röse um ihreReise nach dem 19. April sorgen, rät Dagmar Rockel-Kuhnle, wie auch ihre Kollegin, erst einmal abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Doch Röse will planen. Da die Vorgaben des Landes vorerst nur bis Ende April in Kraft sind, gelten für ihn die normalen Stornierungsbedingungen. So muss er 60 Prozent der Reisekosten, abzüglich der Endreinigung zahlen. Das sei bei Mietverträgen üblich, meint Aileen Rohde von der Verbraucherzentrale MV in Neubrandenburg. „Mietverträge sind etwas anderes als Reiserecht und Pauschalreiserecht.“