BUND-Vertreter beleidigt
Hitler-Vergleich: Saftige Geldstrafe für NPD-Frau
Waren / Lesedauer: 3 min

Udo Roll
NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt erscheint mit Verstärkung. Die Rechtsextremistin wird von drei Gesinnungsgenossen ins Warener Amtsgericht eskortiert. Deren Aufgabe besteht vor allem darin, die anwesenden Medienvertreter zu bepöbeln und Aufnahmen von der Angeklagten zu verhindern.
Im Gerichtssaal verzichtet die NPD-Frau dann auf weiteren Beistand. Sie verteidigt sich selbst. Die Staatsanwältin wirft der lokalen NPD-Frontfrau vor, auf einer Stadtvertretungssitzung den Naturschutzaktivisten Jochen Eicke mit einem Hitler-Vergleich beleidigt zu haben. Als Mitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte Eicke sich auf einer Sitzung im Herbst vergangenen Jahres zur umstrittenen Ortsumgehung in der Müritzstadt geäußert. Er warf den Stadtvertretern mangelndes Demokratieverständnis im Umgang mit den Kritikern des Projektes vor und verteilte gleich noch eine weitere verbale Ohrfeige. Dem Naturschützer war zu Ohren gekommen, dass sich Rechtsextremistin Zutt als Stadtpräsidentin vorgeschlagen und dafür in geheimer Wahl die Zustimmung von fünf Abgeordneten erhalten hatte. Er sei schlecht bestellt um die Demokratie, wetterte Eicke.
Die klaren Worte des BUND-Mannes gefielen Zutt offenbar nicht. Es folgte die verbale Retourkutsche. Zutt fragte den BUND-Mann: „Wie war ihr Name, Hitler?“ Das räumt sie auch vor Gericht ein. Der Spruch sei aber nicht als Beleidigung gemeint gewesen, rechtfertigt sich die Angeklagte. Aus ihrer Sicht hatte Eicke „negativ über Stadtvertreter hergezogen, die in geheimer Wahl den Mut hatten, mir ihre Stimme zu geben“. Dies sei ein demokratischer Beschluss gewesen. „Und zu Hitlers Zeiten, das war ja eine Diktatur“, argumentiert die Rechtsextremistin.
Vier Augenzeugen - fünf Aussagen
Der Betroffene selbst hatte den Vorfall gar nicht mitbekommen. „Ich habe davon aus der Zeitung erfahren“, gibt Eicke im Zeugenstand zu Protokoll. Vor dem Gerichtssaal warten deshalb Bürgermeister Norbert Möller, der Abgeordnete Toralf Schnur und zwei weitere Zeugen. Und die haben etwas mitbekommen. Zwar weichen ihre Aussagen, was den genauen Wortlaut angeht, etwas ab – oder wie es Richter Kasberg ausdrückt: „Wir haben vier Augenzeugen und fünf Aussagen – aber den Namen Hitler haben alle vernommen. „Das habe ich deutlich gehört“, sagt der Bürgermeister. Und auch dass die Hitler-Bemerkung ganz klar in Richtung des Naturschützers ging, geben alle Vier dem Richter zu verstehen. „Das war ausdrücklich an Herrn Eicke gerichtet“, erinnert sich Schnur.
Rechtsradikale ohne Reue
Für die Staatsanwältin ist die Faktenlage nach diesen Aussagen eindeutig. Doris Zutt hat den Hitler-Satz geäußert. „Das ist auf jeden Fall eine Beleidigung“, betont sie. Unabhängig vom Sinngehalt. Der Diktator sei der Inbegriff des Nationalsozialismus und der der damit verbundenen Verbrechen. Ein Vergleich mit diesem Mann falle nicht mehr unter die Meinungsfreiheit, sondern sei Schmähkritik. Zu Gute hält sie der Angeklagten ihr Teilgeständnis. Allerdings habe sie auch keine Reue gezeigt. Die Anklägerin fordert eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 60 Euro. „Ich wollte ihn nicht beleidigen“, versucht die NPD-Frau es ein letztes Mal. Aber Richter Kasberg lässt sich nicht auf diese Argumentation ein. „Mit dem Hitler-Vergleich haben sie die Grenzen überschritten. Das ist jenseits aller Verhältnismäßigkeit“, hält er der Angeklagten vor. Er verurteilt die Rechtsextremistin zu der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Doris Zutt packt ihre Mappe und verlässt in Begleitung ihrer Jünger den Gerichtsaal.