Tragischer Unfall

Hund stirbt in der Fuchsfalle – eine ganze Familie trauert

Waren / Lesedauer: 3 min

Das war ein schlimmer Sonntag für die Höhleins aus Krümmel: Ihre Hündin Bonnie starb in einer Fuchsfalle. Die Familie fordert eine Änderung des Jagdgesetzes.
Veröffentlicht:13.04.2022, 17:28
Aktualisiert:

Von:
  • Author ImageMiriam Brümmer
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Gerade mal ein Jahr und zwei Monate alt war Hündin Bonnie, als dem Australian Cattle Dog durch eine Fuchsfalle das Genick gebrochen wurde. Am Sonntagmittag fütterte Thomas Höhlein in Krümmel seine Schafe, und Bonnie war wie immer an seiner Seite.

Doch beim Füttern der Schafe war sie jedoch auf einmal weg, reagierte nicht auf Rufe, was ungewöhnlich war. Thomas Höhlein begab sich auf die Suche – und fand Bonnie tot in einer Falle.

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Hündin Bonnie starb in einer Fuchsfalle. Thomas Höhlein zeigt auf die Stelle in direkter Nachbarschaft, wo das Unglück geschah. (Foto: Thomas Höhlein, Miriam Brümmer)

Nur wenige Meter vom Grundstück entfernt

Ein Jäger hatte sie im Auftrag des Geflügelhofes in direkter Nachbarschaft aufgestellt, um die Puten vor Raubwild, zu dem auch der Fuchs gehört, zu schützen. Nach dem Jagdgesetz in MV dürfen Jäger Fallen aufstellen, die sofort töten. Das sei alles rechtens gewesen – wenn denn selektiv gefangen werden könne, so Thomas Höhlein.

„Diese Falle tötet sofort und würde einem Kleinkind sofort den Fuß oder Arm abschlagen“, sagt der schockierte Mann, das Kind käme nicht aus dem Fangeisen, weil es mit einem Hebel geöffnet werden müsse. Hätte es eines seiner drei Kinder erwischt, wären sie wohl verblutet, ist der Vater überzeugt. Das Unglück mit Bonnie ereignete sich nur wenige Meter vom Zaun seines Grundstücks entfernt – dort, wo auch seine Kinder im angrenzenden Waldstück spielen könnten.

Unglück ist Jäger unangenehm

Es sei schlimm gewesen, Bonnie im Beisein seiner Kinder in der Falle zu finden. Zum Glück habe der Hund nicht auch noch geblutet. Neben dem Verlust beklagt Höhlein, dass er sich schon vor langer Zeit auf die Welpenliste der Austalian Cattle Dogs habe setzen lassen und die Zucht lange geplant war. Die Hündin lebt beim Züchter in Thüringen, in Hessen wurden beide verpaart. Diese Hunde werden in Australien gezüchtet, um Rinder zu treiben.

Laut Thomas Höhlein sei das Unglück dem Geflügelbetrieb und auch dem Jäger äußerst unangenehm. „Wir hatten auch ein gutes Verhältnis in der Nachbarschaft“ und das wolle er auch beibehalten, versicherte der Hundebesitzer, dem noch die 12-jährige Hündin Chispa – das ist spanisch und heißt „Funke” – geblieben ist.

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Fallen in manchen Bundesländern erlaubt

Heinrich Tiemann, ehemaliger Geschäftsführer der Bio-Geflügelhof Müritz GmbH, sagte dem Nordkurier gegenüber, dass alle Fallen eingesammelt wurden und nicht mehr genutzt werden. Dennoch sind sie nach wie vor in einigen Bundesländern erlaubt – wenn denn das Tier selektiert werden kann, welches gefangen werden soll. Ein Marderhund oder ein Fuchs außerhalb der Schonzeit wären beispielsweise erlaubt.

Aber mit einer frei aufgestellten Falle könne genau das nicht garantiert werden – und darum geht es Thomas Höhlein. Es können genauso gut, Wolf, Katze, streng geschützte Iltisse oder eben Hunde getötet werden. Das sei das Problem an dieser Art Falle.

Schwammige Rechtslage kritisiert

Da es in MV keine Vorschrift gäbe, dass diese Fallen kenntlich gemacht werden müssen, könnte es theoretisch sogar Spaziergänger erwischen. In Bayern müsse in der Nähe ein Schild mit der Aufschrift „Achtung Falle“ aufgestellt werden. In anderen Ländern gehöre die Falle in einen Tunnel eingegraben. In MV gäbe es für das Fangen mit Fallen keine konkreten rechtlichen Vorschriften.

„Das kann nicht sein, dass andere Länder vorsichtig agieren und genaue Vorschriften haben“, kritisiert Thomas Höhlein die schwammige Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern. Hier müsse das Landesjagdgesetz geändert werden, damit solche Unfälle vermieden werden.