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Malchower senden kritisches Signal an die Awo

Malchow / Lesedauer: 3 min

Die Malchower sind mit den Betreuungszeiten in den beiden Awo-Kitas nicht einverstanden. Auch die Kommunikation zwischen Stadt und dem Kita-Träger sorgt für Kritik.
Veröffentlicht:08.01.2019, 18:09

Von:
  • Petra Konermann
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Die Stadt Malchow hat der Awo, Träger von zwei Kitas in der Inselstadt, das gemeindliche Einvernehmen versagt und zwar mit Beschluss der Stadtvertretung. Malchows Bürgermeister René Putzar (parteilos) betonte in diesem Zusammenhang, dass die „Stadt mit diesem Beschluss ein Zeichen setzen will.“ Und zwar gegenüber dem Träger der Kita, der Awo.

Denn mit der Zusammenarbeit sei man nicht einverstanden, auch nicht mit der „unbefriedigenden Betreuungssituation“, wo sich allerdings Besserung abzeichne. Putzar betonte, dass man die Arbeit der Erzieherinnen würdige und respektiere, gleichzeitig aber auch zu erkennen sei, dass „sie unter zum Teil schwierigen Bedingungen arbeiten müssen“, so Putzar. Er geht davon aus, dass dieser Beschluss keinerlei Auswirkungen auf die Finanzierung der Kita habe, sondern dass das Ausbleiben des gemeindlichen Einvernehmens ein politisches Signal sei. „Der Landkreis kann unser gemeindliches Einvernehmen ersetzen. Wenn nicht, dann kann es ein Schiedsverfahren geben“, erklärt Putzar das Vorgehen.

Nur im Einvernehmen mit der Stadt

Das gemeindliche Einvernehmen ist im Kindertagesförderungsgesetz (KiFöG) festgelegt. „Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, soll gemäß dem Kindertagesförderungsgesetz mit dem Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde Vereinbarungen über die Leistung, die Qualitätsentwicklung und das Entgelt schließen. Grundsätzlich können solche Vereinbarungen daher nur im Einvernehmen mit der Wohnsitzgemeinde vorgenommen werden“, erklärte Kreissprecherin Haidrun Pergande.

Landkreis darf dann keine Vereinbarung schließen

Und sie betonte, dass das Versagen dieses Einvernehmens, so wie es die Stadtvertretung in Malchow beschlossen hatte, sehr wohl Konsequenzen habe – und zwar für den Träger, in diesem Falle die Awo. „Wird das Einvernehmen nicht erteilt, darf der Landkreis die Vereinbarungen mit dem Träger nicht abschließen. Das hat zum Beispiel bei einer Entgeltvereinbarung zur Folge, dass der Träger etwaige höhere Sach- und vor allem steigende Personalkosten nicht refinanziert erhält“, macht sie deutlich.

Das Einvernehmen kann ersetzt werden

Beim Landkreis wird nun geprüft, wie man in dieser Sache weiter vorgehen soll. Dabei, so Kreissprecherin Pergande, sei zu unterscheiden, ob die Stadt Malchow zu Recht ihr Einvernehmen versagt habe und zutreffende Begründungen vorlägen. „In einem solchen Fall müsste der Landkreis noch einmal diese Argumente prüfen und eventuell nachbessern“, erklärte sie. Wird das Einvernehmen versagt, obwohl keine oder sachfremde Gründe vorgetragen werden, dann würde die kommunale Rechtsaufsicht des Landkreises das gemeindliche Einvernehmen ersetzen müssen, so Heidrun Pergande.

Gespannt auf das Ergebnis

Bürgermeister René Putzar wünscht sich, dass das politische Signal aus der Stadtvertretung an die richtige Adresse kommt – an die Awo. „Wir wollen eine bessere Kommunikation mit dem Träger“, so Putzar gegenüber dem Nordkurier. Er erklärte, dass es in den nächsten Tagen ein Treffen zwischen Landkreis, Eltern und Awo gebe. „Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Eventuell wird sich die Kommunalpolitik in Malchow noch mal mit dem Thema beschäftigen müssen“, so Putzar.