Bootsbrand bei Rechlin

Nach Gasexplosion auf Kleiner Müritz – Polizei wendet sich an Bootsbesitzer

Rechlin / Lesedauer: 1 min

Ein Knall und lodernde Flammen ließen ein Boot am Wochenende völlig ausbrennen. Die Wasserschutzpolizei hat deshalb einen Hinweis für Bootsbesitzer.
Veröffentlicht:28.06.2022, 17:18
Aktualisiert:28.06.2022, 17:21

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Dass eine Gasexplosion den verheerenden Brand auf dem Sportboot zwischen Rechlin und Vipperow ausgelöst hat, steht inzwischen fest. Was die Explosion aber verursacht hat, ist laut Martin Bölter, stellvertretender Pressesprecher vom Landeswasserschutzpolizeiamt M-V, noch ungeklärt. Dazu führt die Kriminalpolizei Röbel die Ermittlungen.

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Betanken nur unter freiem Himmel

Im Raum stehe die Frage, ob die Verpuffungsexplosion die Folge eines Betankungsvorganges gewesen sei. Deshalb wies die Wasserschutzpolizei eindringlich darauf hin, „dass Betankungsvorgänge im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern unter Dach verboten sind“, so der Pressesprecher und Sachbearbeiter für Kriminalitätsbekämpfung. Das bedeutet, dass Betanken von Booten, „selbst wenn es sich um ein einfaches Ruderboot mit Außenborder handelt“, in Bootsschuppen und unter anderen Dächern verboten ist. Bei jedem Boot ist Tanken ausschließlich unter freiem Himmel erlaubt. „Wegen möglicher Verpuffungen und Ausgasung“, durch Treibstofftanks und Kanister.

Rauchen in Bootsschuppen verboten

Außerdem wies er darauf hin, das beim Tanken nicht geraucht werden solle. Bei dem verunglückten Boot könne die hohe Sonneneinstrahlung um die Mittagszeit die Ausgasung des Treibstoffes und in dessen Folge die Explosion zusätzlich begünstigt haben.