Tourismusgebühr
Waren ändert Kurabgabe – digitale Gästekarte eingeführt
Waren / Lesedauer: 2 min

Ingmar Nehls
Einstimmig haben Warens Stadtvertreter bei ihrer jüngsten Sitzung die veränderte Kurabgabensatzung verabschiedet. Die gilt ab dem 1. Juni in der Stadt an der Müritz in der Mecklenburgischen Seenplatte und enthält Änderungen, die nach Hinweisen von der Rechtsaufsichtsbehörde und von Touristikern in die gerade erst am 1. Februar beschlossene Satzung eingearbeitet wurden.
Zwei Ortsteile nicht benannt
So fehlten in der Satzung die Ortsteile Eldenburg und Eldenholz. Klarer definiert ist nun auch der Personenkreis der Familienangehörigen von Dauergastliegern in Häfen, Dauercampern sowie Eigentümern und Mietern von Wohngelegenheiten, die unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe zahlen müssen. Zu Familienangehörigen, die ebenfalls zahlungspflichtig sind, zählen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Aufgenommen wurden auch die Aufwandsentschädigungen für die Quartiergeber, um einen Anreiz für weitere digitale Nutzungen des Abrechnungsverfahrens zu schaffen.
Ab zehn Betten gilt elektronische Daten-Übermittlung
Für jeden gewerblich angemeldeten Quartiergeber über zehn Betten gilt, dass die erforderlichen Daten elektronisch an die Stadt Waren zu übermitteln sind. Von der Stadt Waren erhalten die Quartiergeber die individuellen Zugangsdaten sowie entsprechende Online–Layouts. Die Gäste bekommen die Kurkarte, nachdem der Quartiergeber die entsprechende Kurabgabe kassiert hat.
Für die Nutzung des elektronischen Meldescheinverfahrens erhält der Quartiergeber zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung von 3,5 Prozent der jeweils abgerechneten Kurabgabe. Für die Nutzung des analogen Meldescheinverfahrens erhält der Quartiergeber zwei Prozent der jeweils abgerechneten Kurabgabe.
Dadurch entstehen der Stadt jährliche Belastungen zwischen 22.000 und 39.000 Euro. Für die Monate April und Mai, in der noch die alte Satzung galt, gibt es rückwirkend keine Erstattungen.
„Digitale Gästekarte“ mit Reiseführer
Wie Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) bei der Stadtvertretersitzung informierte, wurden Anfang Mai die technischen Vorarbeiten für die Einführung einer „Digitalen Gästekarte“ und eines „Pre–Check–In“ abgeschlossen. Damit haben alle Urlaubsgäste in Waren ab sofort die Möglichkeit, bereits mit der Buchungsbestätigung ihre Gästekarten in digitaler Form zu erhalten.
„Sämtliche Quartiergeber wurden schriftlich über diese neue Möglichkeit informiert. Gleichzeitig wurden entsprechende Schulungs– und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt“, sagte Möller.
Mit Unterstützung des Wirtschaftsministerium M–V und des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte sei es vorgesehen, die „Digitale Gästekarte“ bis Ende des Jahres um einen digitalen Reiseführer zu erweitern. „Dieser soll Fahrpläne, Veranstaltungstipps und Tourenvorschlägen enthalten und perspektivisch zu einer Einwohnerkarte weiterentwickelt werden, die das gleiche Angebot auch für Einheimische bereithält“, sagte Möller.