Pachtverträge

Pachten am Nebelsee sollen um ein Vielfaches steigen

Buchholz / Lesedauer: 5 min

Für die Nutzer der etwa 40 Grundstücke sind die Bungalows und Bootshäuser am westlichen Ufer des Nebelsees Freizeitdomizil und Paradies zugleich. Doch das kann sich ändern.
Veröffentlicht:21.02.2022, 07:12

Von:
  • Miriam Brümmer
Artikel teilen:

In den 1960er Jahren begannen die Pächter mit dem Bau der Bungalows, Bootshäuser und Steganlagen – mit Genehmigung des „Rates der Gemeinde Buchholz“. Zu dieser Zeit wurde auf Grundlage damaligen DDR-Rechts das Nutzungsrecht für volkseigene Grundstücke zur Bebauung auf den Antragsteller übertragen. Nach der Wende wurden die Waldgrundstücke reprivatisiert. Die meisten der Grundstücke wurden Eigentum von Buchholzer Bürgern. Die schlossen sich kurz nach der Wende zur Bewirtschaftung des Waldes in einer Waldgemeinschaft zusammen, wie Dr. Achim Ahrendt – ein Rechtsanwalt aus Hamburg – mitteilte. Er ist seit 2013 Geschäftsführer dieser Gemeinschaft und verhandelt nach eigener Aussage für alle, damit es einheitliche Konditionen gebe. Eine entsprechende Vollmacht habe er den Pächtern auf mehrfaches Bitten nicht vorgelegt.

Nun sollen nach der letzten Pachtvertragsanpassung im Jahr 2000 die Pachtbeiträge bis um das 25-Fache erhöht werden. Laut einem Bericht des NDR steigt die Gebühr für einige Nutzer beispielsweise von jährlich 47 auf 902 Euro. Laut Achim Ahrendt sind die Kosten für Dauercamper auf dem Buchholzer Campingplatz Berechnungsgrundlage. Der bietet jedoch laut Internet aktuell kein ganzjähriges Dauercamping an. Auf anderen Campingplätze in der Nähe versteht sich die Dauercampgebühr für ein Jahr inklusive Nutzung ganzjährig beheizter Sanitärgebäude mit Warmwasser und vorhandene Geräte wie Waschmaschinen.

Der vor über 30 Jahren gegründete Pächterverein hat sich Wald- und Naturschutz auf die Fahnen geschrieben. Das sei kein Campingplatz mit Infrastruktur, für den man andere Preise nehmen könne, ist Vereinsmitglied und Bootshausbesitzer Werner Dorß überzeugt. Für einige Pächter übersteige die geforderte Erhöhung die verfügbare Rente. „Die Leute haben nicht mehr“, weiß er zu berichten. Im Vergleich zum Campingplatz sind Wasser, Abwasser und die Stromversorgung in Eigeninitiative, auf eigene Kosten gebaut und genehmigt. „Warum soll man für etwas Pacht bezahlen, was man sowieso aus eigener Tasche finanziert hat? Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass die Nutzer ausnahmslos alles selbst geplant, gebaut und bezahlt haben.“

Waldeigentümer wollen bei Verkauf ein Vorkaufsrecht

Weitere 100 Euro im Jahr sollen für die Nutzung der Waldwege dazukommen. Für die jeweils wasserseitigen Bauten werde ein Vorkaufsrecht verlangt. Dafür zahlen die Feriendomizilbesitzer aktuell 2,58 Euro pro Quadratmeter Pacht an die Landgesellschaft MV mbh, also an das Land MV. Künftig sollen die Pächter für die von ihnen selbst gebauten Bungalows an Land den Waldeigentümern etwa das Zehnfache zahlen. Sie fürchten, dass sie nach dem Auslaufen der Verträge mit dem Land ihre Bootshäuser an die Waldeigentümer abgeben müssen.

Das Vorkaufsrecht gelte nicht, wenn die Pachtverträge mit dem Land auslaufen. Wenn Nutzer sich entscheiden, ihre Bootshäuser zu verkaufen, wollen die Waldeigentümer ein Vorkaufsrecht haben, damit sie nicht mit bis jetzt völlig unbeteiligten Dritten Nutzungsverträge machen müssten, begründet Ahrendt diesen Weg. „Während Herr Ahrendt auf der Mitgliederversammlung des Vereins noch ein Vorkaufsrecht ‚zu marktüblichen Konditionen‘ verlangte, wurde dieser Hinweis in den aktuell übermittelten Vertragsentwürfen ersatzlos gestrichen“, so Dorß

Waldwege auf eigene Kosten erhalten und gepflegt

Für die Bungalowbesitzer ist eine Kostensteigerung völlig klar, jedoch nicht in der Höhe. „Das würde für die Waldbesitzer eine Rendite von etwa 400 Prozent im Jahr bedeuten, gemessen an der verlangten Pacht und auf den Kaufpreis gespiegelt, den Herr Ahrendt vor sieben Jahren vermutlich gezahlt hat“, so Werner Dorß. Der Konflikt sei entstanden, als Achim Ahrendt einen Großteil der Waldstücke selbst gekauft habe. Der wiederum begründet die Anpassung nach dreißig Jahren damit, dass er erst mit seinem Vorsitz in der Waldgemeinschaft auf den „vertraglosen Zustand“ aufmerksam geworden sei. „Unfrieden“ wolle Ahrendt nicht. Das Forstamt habe sich eingeschaltet, fordere eine Wiederaufforstung gerodeter, umgenutzter Flächen und drohe mit Bußgeldern. So sei die Sache vor einem Jahr ins Rollen gekommen.

Nach ihm handele es sich bei dem bisher gezahlten Geld um die Gebühr für die Durchfahrt durch die Waldstücke. Tatsächlich besteht seit 2000 eine Pachtvereinbarung mit der Waldgemeinschaft, welche die Wegenutzung ausdrücklich einschließt. Dem Nordkurier liegt ein Schreiben von der Forstbetriebsgemeinschaft GbR Buchholz-Kieve, der Vorgängerin der heutigen Waldgemeinschaft Buchholz GbR vor, in dem den Pächtern die Verdoppelung der so wörtlich „Pachtsumme“ mitgeteilt wird: „Mit Entrichtung der Pachtsumme gewähren wir Ihnen weiterhin die Durchfahrt auf dem kürzesten Wege … Für das folgende Jahr (2001) ist eine weitere Erhöhung der Pachtsumme vorgesehen.“ Seit diesem Schreiben war für die Vereinsmitglieder geregelt, dass die Pacht für die Bungalowflächen die erforderliche Wegenutzung umfasst. „Die Waldwege wurden in den letzten 30 Jahren nur von den Vereinsmitgliedern auf eigene Kosten erhalten und gepflegt. Vereinsmitglieder haben zu keinem Zeitpunkt bestehende Waldflächen ‚gerodet‘. Unter Bestandsschutz stehende Carports im Wald wurden auf Eigeninitiative zurückgebaut. Das ist bei der Bauaufsicht aktenkundig“, sagte Werner Dorß.

„30 Jahre lang war es immer einvernehmlich“

Für die Pächter ist das unverständlich und wirkt für sie willkürlich. Immerhin habe der Verein nach den Fällaktionen der Waldgemeinschaft im Jahr 2014 über 600 Bäume in Absprache mit den Eigentümern gepflanzt. Setzlinge habe man meist von den Eigentümern bekommen. „30 Jahre war es immer einvernehmlich“, sagte Werner Dorß. Ohne Einigung hätten die Gerichte über die Räumung der Grundstücke statt über Pachthöhe zu entscheiden. „Das würde ich gerne vermeiden“, so Achim Ahrendt.