Im Wortlaut

Siegfried Stangs Stellungnahme zum Fusion-Festival

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Wir dokumentieren die Zuschrift von Polizeidirektor a.D. Siegfried Stang, bis 2015 Leiter der Polizeiinspektion Neubrandenburg, zum Fusion-Festival im vollen Wortlaut.
Veröffentlicht:09.05.2019, 18:15
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+++ Hinweis: Unsere Berichterstattung zu Siegfried Stangs Schreiben, das wir hier dokumentieren, finden Sie hier. +++

Mit großem Interesse habe ich die vorgenannte Berichterstattung verfolgt. Immerhin war ich bis 2015 und in den Jahren davor für die polizeiliche Begleitung des Festivalsverantwortlich, im Jahr 2010 als Leiter der Polizeidirektion Neubrandenburg, ab 2013 als Leiter der Polizeiinspektion Neubrandenburg.

In all den Jahren lief das Festival ruhig und ohne besondere Störungen ab. Die Klientel kann man als besonders friedfertig bezeichnen.

Es wurden jeweils Sonderkräfte zur polizeilichen Betreuung abgestellt, die sich vor oder nahe dem Festival-Gelände aufhielten und jederzeit in der Lage waren, bei polizeilich relevanten Vorkommnissen einzugreifen. Auch die Versorgung mit Feuerwehr- und Rettungskräften war sichergestellt.

Beim „Fusion“-Festival handelt es sich um eine Veranstaltung, die maßgeblich von Herrn Eulenhaupt organisiert wird. Es ist keine öffentliche Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes, da es den Teilnehmern nicht darauf ankommt, in öffentlichen Angelegenheiten eine politische Aussage zu machen. Im Grunde handelt es sich also um eine privat organisierte Veranstaltung zu kommerziellen Zwecken, da Eintrittskarten verkauft werden.

Im Einsatzfall (also bei einer polizeilich bedeutsamen Störung oder einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) ist die Polizei zweifelsfrei berechtigt, das Festival-Gelände zu betreten. Sie kann dazu – wie in den Vorjahren – unmittelbar am Zugang zu Gelände präsent sein. Dies reicht einsatztechnisch vollständig aus, um notfalls schnell eingreifen zu können.

Der nun von Herrn Hoffmann-Ritterbusch geltend gemachte Anspruch, der Polizei auf dem Gelände einen Platz einzuräumen, ist sowohl in sachlicher wie in rechtlicher Hinsicht grob abwegig.

Diese Forderung geht weit über ein Betretungsrecht hinaus. Und auch ein Betretungsrecht hat die Polizei nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr, d.h. der Schadenseintritt muss in einem bestimmten, konkreten Einzelfall tatsächlich zu befürchten sein. Den Äußerungen von Herrn Hoffmann-Ritterbusch ist aber allenfalls zu entnehmen, dass es ihm um Befürchtungen allgemeiner Art geht. Dabei handelt es sich bestenfalls um sogenannte abstrakte Gefahren (ähnlich den Gefahren im Straßenverkehr).

Im Ergebnis ist also festzustellen, dass die Polizei nach dem Polizeigesetz (SOG M-V) keinen Anspruch auf ein Betreten des Geländes ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr hat, erst recht keinen Anspruch auf Einräumung eines Platzes.

Einiges spricht dafür, dass Herr Hoffmann-Ritterbusch die Angelegenheit deshalb an sich gezogen hat (normalerweise ist die PI NB zuständig), um in der Öffentlichkeit Aufsehen zu erregen und sich zu profilieren. Es sieht so aus, als wolle er deshalb Einfluss nehmen und seinen Willen um jeden Preis durchsetzen. In fachlicher oder rechtlicher Hinsicht muss sein Ansinnen als völlig überzogen angesehen werden. Die Betroffenen könnten es Gängelei-Versuch verstehen.

Ohnehin ist originär die Ordnungsbehörde zuständig, die Polizei nur subsidiär. Nicht nur deshalb dürfte Herr Hoffmann-Ritterbusch den Landkreis mit ins Boot geholt haben, sondern auch im Hinblick auf eine entsprechende Rückendeckung

Es wäre bedauerlich, wenn das Ansehen der ganzen Region wegen mutmaßlicher Profilierungsversuche eines relativ unerfahrenen Polizeipräsidenten Schaden nähme.

Zudem stellt das Festival einen nicht unerheblichen lokalen Wirtschaftsfaktor und eine touristische Empfehlung der Seenplatte dar. Da sind unnötige Forderungen eines Polizeipräsidenten eher fehl am Platz.