Leiter entscheidet
Stadtvertretersitzung für alle nur mit Negativtest zugänglich
Malchow / Lesedauer: 1 min

Susann Salzmann
Am 8. März steht mit zweiwöchiger Verschiebung die erste Malchower Stadtvertretungsitzung im laufenden Jahr bevor. Diejenigen, die die politische Diskussion mit 46 öffentlichen Tagesordnungspunkten ab 19 Uhr in der Werleburg verfolgen möchten, brauchen einen Corona-Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt für Kommunalpolitiker, Verwaltungsmitarbeiter wie Besucher gleichermaßen. Sonderrechte gibt es nicht; eine Live-Übertragung ebenfalls nicht.
Lesen Sie auch: Corona legt das Rathaus von Malchow lahm
Begründung: Gleichbehandlung und Sicherheit
Laut Corona-Landesverordnung müssen sich Besucher wie Kommunalpolitiker von Sitzungen an Masken- und Abstandsgebot halten. Neu ist, dass im Zuge des Hausrechts weitere Auflagen angeordnet werden können. Malchows Stadtpräsident Rickert Reeps (CDU-Fraktion) machte und macht davon Gebrauch. Reeps leitet Finanzausschuss und Stadtvertretung und entschied sich nach Diskussionen um einheitliche Sitzungsteilnahme-Bedingungen schließlich für ein Testen. Dadurch sollen alle impfstatusunabhängig gleichbehandelt und gleichzeitig eine erhöhte Sicherheit für jedermann geboten werden, weil auch Geimpfte oder Genesene das Coronavirus übertragen könnten. Selbsttests können in Malchow auch vor Ort gemacht werden; die Testkits müssen Besucher dann allerdings selbst mitbringen.
Andernorts andere Regelungen
Ein politisches Votum braucht es für die Regelung nicht, weil der jeweilige Sitzungsleiter die Regeln neu bestimmen kann. Kommunalpolitische Sitzungen finden dagegen etwa in Waren, dem Amt Röbel-Müritz und Penzlin unter der 3G-Regel statt: Einen Test braucht dort nur, wer nicht genesen oder geimpft ist.